Artikel 46
Abschnitt 46
- (a)Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem die Regierung dem Generalsekretär mitgeteilt hat, dass die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- (b)Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1997 (Anm.: richtig: BGBl. Nr. 511/1993) in der geltenden Fassung, außer Kraft.
GESCHEHEN in Wien, am 14. Juni 2017, in zwei Urschriften, in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018
Gesetzesnummer
20010209
Dokumentnummer
NOR40203251
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