Artikel 2
Öffentlich-rechtliche Vorschriften
Beförderungen, auf die diese Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung finden, unterliegen im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter sowie den Vorschriften des Zollrechtes und des Tierschutzrechtes.
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2017
Gesetzesnummer
20010009
Dokumentnummer
NOR40198139
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