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Anlage C EmRegV-OW 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2023

Anlage C

Zuordnung der prioritären Stoffe zu (Ab)Wasserherkunftsbereichen gemäß AAEV in Kombination mit Kategorien von Tätigkeiten entsprechend Anhang 1 der IE-RL 2010/75/EU

AAEV-Code

Herkunftsbereich des Abwassers
(§ 4 Abs. 2 AAEV)

IE-RL Code

Kategorien von Tätigkeiten
(Anhang I IE-RL)

relevante prioritäre Stoffe

1.1

Abwasser aus Abwasserreinigungsan-lagen für Siedlungsge-biete sowie für Einzel-objekte mit einem Bemessungswert größer 10 000 EW60

--

 

Nickel, Nonylphenol, Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Quecksilber

2.1

Abwasser aus der Herstellung von Zellstoff und Papier

6.1.a)

Herstellung von folgenden Produkten in Industrieanlagen:
a) Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

6.1.b)

b) Papier oder Pappe mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag;

Blei, Cadmium, C10-C13-Chloralkane, DEHP, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Pentachlorphenol, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan 

3.1

Abwasser aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien

6.3

Gerben von Häuten oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag

Blei, Cypermethrin, Naphthalin, Nickel, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen

3.2

Abwasser aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben

6.2

Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder Färben von Textilfasern oder Textilien mit einer Verarbeitungskapazität von über 10 t pro Tag

Blei, DEHP, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole

4.1

Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern

1.1

Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr

Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan

4.2

Abwasser aus der Behandlung von Verbrennungsgas

1.1

Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr

Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan

5.1
5.2.b)
5.5

5.6

5.1. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten:
a) biologische Behandlung;
b) physikalisch-chemische Behandlung;
c) Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten;
d) Rekonditionierung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten;
e) Rückgewinnung/ Regenerierung von Lösungsmitteln;
f) Verwertung/Rück-gewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen;
g) Regenerierung von Säuren oder Basen;
h) Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen;
i) Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen;
j) Wiederaufbereitung von Öl oder andere Wiederverwend-ungsmöglichkeiten von Öl;
k) Oberflächenaufbringung
5.2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen oder in Abfall-mitverbrennungsanlagen
b) für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag
5.5. Zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Nummer 5.4 fallen, bis zur Durchführung einer der in den Nummern 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von über 50 t, mit Ausnahme der zeitweiligen Lagerung bis zur Sammlung – auf dem Gelände, auf dem die Abfälle erzeugt worden sind.
5.6. Unterirdische Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtkapazität von über 50 t.

Alachlor,
Anthracen,
Atrazin,
Benzol,
Blei,
Bromierte Diphenylether,
C10-C13-Chloralkane, Cybutryn, Cypermethrin, DEHP, Dichlormethan, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Diuron,
Fluoranthen, Heptachlor und Heptachlorepoxid, Hexabromcyclododecan (HBCDD), Hexachlorbenzol, Isoproturon, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol, PFOS,
Simazin,
Terbutryn, Trichlorbenzole, Trichlormethan

 

5.2
5.2.a)

5.2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen oder in Abfall-mitverbrennungsanlagen
a) für nicht gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von über 3 t pro Stunde.

Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber

5.1

Abwasser aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben

6.4.a)

Betrieb von Schlachthäusern mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 t Schlachtkörper pro Tag

Blei, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16,
Quecksilber

6.4.b)
6.4.i)

Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus
i) ausschließlich tierischen Rohstoffen (mit alleiniger Ausnahme von Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

Blei,
Cypermethrin,
Nickel

5.2

Abwasser aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungs-betrieben

6.4.c)

ausschließliche Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende Milchmenge 200 t pro Tag übersteigt (Jahresdurchschnittswert)

Blei,
Cadmium,
Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

5.3

Abwasser aus Anlagen zur Erzeugung von Fischprodukten

6.4.b)
6.4.i)

Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus
i) ausschließlich tierischen Rohstoffen (mit alleiniger Ausnahme von Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

Blei,
Cypermethrin,
Nickel

5.4

Abwasser aus der Hefe-, Spiritus- und Zitronensäure-erzeugung

6.4.b)ii) 6.4.b)iii)

Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungs-mitteln oder Futter-erzeugnissen aus
ii) ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag oder 600 t pro Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen
im Jahr in Betrieb ist;
iii) tierischen und pflanzlichen Rohstoffen sowohl in Mischerzeugnissen als auch in ungemischten Erzeugnissen mit einer Produktionskapazität (in Tonnen Fertigerzeugnisse) pro Tag von mehr als
— 75, wenn A 10 oder mehr beträgt; oder
— [300 — (22,5 × A)] in allen anderen Fällen,
wobei „A“ den gewichtsprozentualen Anteil der tierischen Stoffe an der Produktionskapazität von Fertigerzeugnissen darstellt.
Die Verpackung ist im Endgewicht des Erzeugnisses nicht enthalten.

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.5

Abwasser aus der Zucker- und Stärkeerzeugung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.6

Abwasser aus Brauereien und Mälzereien

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.7

Abwasser aus der Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und für alkoholische Getränke

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.8

Abwasser aus der Herstellung von Sauergemüse

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.9

Abwasser aus der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Öle und Fette einschließlich der Speiseöl- und Speisefetterzeugung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Quecksilber, Quinoxyfen

5.10

Abwasser aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.11

Abwasser aus der Herstellung von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.12

Abwasser aus der Kartoffelverarbeitung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

5.13

Abwasser aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen

6.1

Abwasser aus der Herstellung von Kunstharzen

4.1.h)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
h) Kunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)

Benzol, DEHP,
1,2‑Dichlorethan, Fluoranthen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Quecksilber, Trichlorbenzole, Trichlormethan

6.2

Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern

3.3

Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag

Blei,
Cadmium,
Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

6.2

Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern

3.4

Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag

Blei,
Cadmium,
Nickel

6.3.1

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Lösemitteln

4.1.a)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
a) einfachen Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische)

Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Fluoranthen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Quecksilber, Trichlorbenzole, Trichlormethan

4.1.b)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
b) sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester und Estergemische, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxide

Anthracen,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Fluoranthen, Naphthalin,
Nickel,
PAK-16, Trichlormethan

4.1.c)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
c) schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen

Dichlormethan, Nickel

4.1.d)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
d) stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Amine, Amide, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate

Anthracen,
Benzol,
Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Fluoranthen, Hexachlorbutadien, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Trichlorbenzole, Trichlormethan

4.1.e)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
e) phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen

Anthracen, Benzol, Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Fluoranthen, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Naphthalin, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16, Trichlorbenzole, Trichlormethan

4.1.f)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
f) halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen

Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, PFOS, Quecksilber, Trichlormethan

6.3.2

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Pigmenten und Mineralfarben

4.2.e)

Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie
e) Nichtmetalle, Metalloxide oder sonstige anorganische Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid

Blei, Nickel, Quecksilber

6.3.3

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen, Gummi und Kautschuk

4.1.h)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
h) Kunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)

Benzol, DEHP,
1,2‑Dichlorethan, Fluoranthen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Quecksilber, Trichlorbenzole, Trichlormethan

4.1.i)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
i) synthetischen Kautschuken

DEHP,
1,2‑Dichlorethan, Nickel, Nonylphenole, Trichlormethan

6.3.4

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika und deren Vorprodukten

4.5

Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen

Benzol, Cypermethrin, DEHP,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Fluoranthen, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Trichlorbenzole, Trichlormethan

6.3.5

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Düngemitteln, Phosphorsäure und deren Salzen

4.2.b)

Herstellung von anorganischen Chemikalien wie
b) Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefelige Säuren

Blei,
Cadmium,
Nickel,
Quecksilber

4.3

Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger)

Blei,
Cadmium,
Nickel

6.3.7

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemittel

4.1.k)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
k) oberflächenaktiven Stoffen und Tensiden

Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole, Octylphenole

6.3.8

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

4.4

Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden

Aclonifen, Bifenox, Cybutryn, Cypermethrin,
1,2-Dichlorethan, Dichlorvos, Dicofol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Quinoxyfen, Terbutryn, Trichlormethan

6.3.9

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von technischen Gasen

4.2.a)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
a) Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen

Quecksilber, Trichlormethan

6.3.12

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Soda nach dem Ammoniak-Soda-Verfahren

4.2.d)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
d) Salze wie Ammoniumchlorid, Kalium-chlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat

Blei,
Cadmium,
Nickel,
Quecksilber

6.3.13

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse

4.2.a)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
a) Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen

Nickel,
Quecksilber, Trichlormethan

6.3.14

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Kunstfaserherstellung

4.1.h)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
h) Kunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)

1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber

6.3.15

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung anorganischer Chemikalien

4.2.a)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
a) Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen

1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan

4.2.b)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
b) Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefelige Säuren

Blei,
Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel,
Quecksilber

4.2.c)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
c) Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid

1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel,
Quecksilber, Trichlormethan

4.2.d)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
d) Salze wie Ammonium-chlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat

Blei,
Cadmium,
1,2‑Dichlorethan, Nickel,
Quecksilber

4.2.e)

Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie
e) Nichtmetalle, Metalloxide oder sonstige anorganische Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid

Blei,
Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

6.3.16

Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung organischer Chemikalien

4.1.g)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
g) metallorganischen Verbindungen

1,2‑Dichlorethan, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan

4.1.j)

Herstellung von organischen Chemikalien wie
j) Farbstoffen und Pigmenten

Benzol, Blei, Cybutryn, Dichlormethan, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber, Terbutryn, Trichlorbenzole

6.4

Abwasser aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen

2.3

Verarbeitung von Eisenmetallen:
a) Warmwalzen mit einer Leistung von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde;
b) Schmieden mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer über-schreitet, bei einer Wärme-leistung von über 20 MW;
c) Aufbringen von schmelz-flüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde.

Blei,
Nickel,
PAK-16

2.6

Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m3 übersteigt

C10-C13-Chloralkane, 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole,
PFOS

6.7

Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr

Blei,
Cadmium,
C10-C13-Chloralkane, 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole,
PFOS

6.5

Abwasser aus der Erdölverarbeitung

1.2

Raffinieren von Mineralöl und Gas

Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Quecksilber

6.6

Abwasser aus der Herstellung von Halbleitern, Gleichrichtern und Fotozellen

6.7

Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr

Benzol,
Blei,
Cadmium,
Nickel, Nonylphenole,
PFOS

6.7

Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Explosivstoffen

4.6

Herstellung von Explosivstoffen

Blei,
Cadmium,
Nickel,
Quecksilber

7

Abwasser aus grafischen oder fotografischen Prozessen

6.7

Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Ver-wendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprä-gnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr

Benzol,
Blei,
Cadmium,
Nickel,
PFOS

8.1

Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -verarbeitung

2.1

Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze

Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber

2.5

Verarbeitung von Nichteisenmetallen:
a) Gewinnung von Nichteisen-rohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren;
b) Schmelzen von Nichteisen-metallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte und Betrieb von Gießereien, die Nichteisen-Metallguss-produkte herstellen, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen

Anthracen,
Blei,
Cadmium,
Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen,
Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

8.2

Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung

2.1

Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze

Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber

2.2

Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde

Anthracen, Blei, Cadmium, Dichlormethan, Dioxine und dioxin-ähnliche Verbindun-gen, Fluoranthen, Nickel,Nonylphenole, PAK-16

2.3

Verarbeitung von Eisenmetallen:
a) Warmwalzen mit einer Leistung von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde;
b) Schmieden mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer überschreitet, bei einer Wärmeleistung von über 20 MW;
c) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde.

Blei,
Nickel

2.4

Betrieb von Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag

Blei,
Cadmium,
Nickel

8.3

Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen

1.4

Vergasung oder Verflüssigung von
a) Kohle;
b) anderen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr.

Benzol, Blei, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

1.3

Erzeugung von Koks

Anthracen, Blei, Cadmium, Fluoranthen, Naphthalin, PAK-16, Quecksilber

6.8

Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren

Anthracen, Benzol, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Naphthalin, Nonylphenole,
PAK-16

8.4

Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten

3.1

Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid:
a) Herstellung von Zement-klinkern in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über 500 t pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag;
b) Herstellung von Kalk in Öfen mit einer Produktions-kapazität von über 50 t pro Tag;
c) Herstellung von Magnesiumoxid in Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag.

Blei,
Cadmium,
DEHP,
Nickel, Nonylphenole, Quecksilber

3.2

Gewinnung von Asbest oder Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest

Anthracen,
Blei,
Cadmium,
DEHP,
Fluoranthen, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole,
PAK-16

3.5

Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von über 300 kg/m3 pro Ofen

Anthracen,
Blei,
DEHP,
Fluoranthen, Naphthalin,
Nickel,
PAK-16

8.5

Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen

2.5

Verarbeitung von Nichteisenmetallen:
a) Gewinnung von Nicht-eisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekun-dären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren;
b) Schmelzen von Nicht-eisenmetallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte und Betrieb von Gießereien, die Nichteisen-Metallguss-produkte herstellen, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen

Anthracen,
Blei,
Cadmium, Dichlormethan, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen,
Nickel, Nonylphenole,
PAK-16,
Quecksilber

8.6

Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen

4.2.d)

Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie
d) Salze wie Ammonium-chlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat

Blei,
Cadmium,
Nickel,
Quecksilber

10.1

Abwasser aus der Massentierhaltung

6.6

Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen
a) mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel
b) mit mehr als 2 000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg) oder
c) mit mehr als 750 Plätzen für Säue

DEHP,
Nickel,
Nonylphenole

10.2

Abwasser aus der Tierkörperverwertung

6.5

Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag

Cypermethrin,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel,
Nonylphenole

10.3

Abwasser aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim

6.5

Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag

1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel,
Nonylphenole

12.1

Sickerwasser aus Abfalldeponien

5.4

Deponien im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t Abfall pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle

Atrazin, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium,
C10-C13-Chloralkane, Cybutryn, DEHP, Diuron, Hexabromcyclo-dodecan (HBCDD), Hexachlorbenzol, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16,
PFOS,
Quecksilber, Terbutryn, Tributylzinnverbindungen

12.2

Abwasser aus der physikalisch-chemischen oder biologischen Abfallbehandlung

5.1
5.2.b)
5.5

5.6

5.1. Beseitigung oder Ver-wertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten:
a) biologische Behandlung;
b) physikalisch-chemische Behandlung;
c) Vermengung oder Ver-mischung vor der Durch-führung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten;
d) Rekonditionierung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten;
e) Rückgewinnung/ Regenerierung von Lösungsmitteln;
f) Verwertung/ Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen;
g) Regenerierung von Säuren oder Basen;
h) Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen;
i) Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen;
j) Wiederaufbereitung von Öl oder andere Wiederverwen-dungsmöglichkeiten von Öl;
k) Oberflächenaufbringung
5.2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen oder in Abfallmitver-brennungsanlagen
b) für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag
5.5. Zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Nummer 5.4 fallen, bis zur Durchführung einer der in den Nummern 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von über 50 t, mit Ausnahme der zeitweiligen Lagerung — bis zur Sammlung — auf dem Gelände, auf dem die Abfälle erzeugt worden sind.
5.6. Unterirdische Lagerung gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtkapazität von über 50 t.

Alachlor,
Anthracen,
Atrazin,
Benzol,
Blei, Bromierte Diphenylether,
C10-C13-Chloralkane, Cybutryn, Cypermethrin, DEHP, Dichlormethan, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Diuron,
Fluoranthen, Heptachlor und Heptachlorepoxid, Hexabromcyclo-dodecan (HBCDD), Hexachlorbenzol, Isoproturon, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol, PFOS,
Simazin,
Terbutryn, Trichlorbenzole, Trichlormethan

 

5.3.a) 5.3.b)

5.3. a) Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser
(1) ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40.fallen:
i) biologische Behandlung;
ii) physikalisch-chemische Behandlung;
iii) Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;
iv) Behandlung von Schlacken und Asche;
v) Behandlung von metallischen Abfällen – unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen – in Schredderanlagen.
b) Verwertung – oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung – von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag im Rahmen einer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der unter die Richtlinie 91/271/EWG fallenden Tätigkeiten:
i) biologische Behandlung;
ii) Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;
iii) Behandlung von Schlacken und Asche;
iv) Behandlung von metallischen Abfällen – unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen – in Schredderanlagen.
Besteht die einzige Abfallbehandlungstätigkeit in der anaeroben Vergärung, so gilt für diese Tätigkeit ein
Kapazitätsschwellenwert von 100 t pro Tag.

Anthracen,
Atrazin,
Benzol,
Blei,
Cybutryn, Cypermethrin, DEHP, 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Diuron,
Fluoranthen, Hexabromcyclo-dodecan (HBCDD), Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Hexachlorcyclohexan, Naphthalin,
Nickel, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16, Pentachlorphenol, PFOS,
Quecksilber, Simazin,
Terbutryn, Tributylzinnverbindungen, Trichlorbenzole, Trichlormethan, Trifluralin

 

§ 4 Abs. 1 AAEV

--

6.10

Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 m3 pro Tag, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dient

Anthracen, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium,
C10-C13-Chloralkane, Cypermethrin, DEHP,
1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Hexachlorbenzol, Hexachlorcyclohexan Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole,
PAK-16, Pentachlorphenol, Quecksilber, Terbutryn

§ 4 Abs. 3 AAEV

--

6.11

Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer unter Kapitel II fallenden Anlage eingeleitet wird

Aclonifen, Bifenox, Blei, Cadmium,
C10-C13-Chloralkane, Cybutryn, Cypermethrin, DEHP, Dichlorvos, Dicofol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Hexabromcyclododecan (HBCDD), Naphthalin, Nickel, Nonylphenole,
PAK-16, Pentachlorphenol, PFOS, Quecksilber, Quinoxyfen, Terbutryn, Trichlormethan

     

Schlagworte

Textilbehandlungsbetrieb, Zinkmetallverarbeitung, Stahlverarbeitung, Intensivaufzucht, Textilveredelungsbetrieb, Milchbearbeitungsbetrieb, Hefeerzeugung, Spirituserzeugung, Zuckererzeugung, Speiseölerzeugung, Obstveredelung, Tiefkühlkosterzeugung, Nitrosoverbindung, Nitroverbindung, Einnährstoffdünger, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzenschutzmittel, Bleikerze, Wolframkerze, Aluminiumherstellung, Bleiherstellung, Kupferherstellung, Molybdänherstellung, Wolframherstellung, Eisenherstellung, Primärschmelzung

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2023

Gesetzesnummer

20009954

Dokumentnummer

NOR40253817

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