Anlage C
Zuordnung der prioritären Stoffe zu (Ab)Wasserherkunftsbereichen gemäß AAEV in Kombination mit Kategorien von Tätigkeiten entsprechend Anhang 1 der IE-RL 2010/75/EU
AAEV-Code | Herkunftsbereich des Abwassers | IE-RL Code | Kategorien von Tätigkeiten | relevante prioritäre Stoffe |
1.1 | Abwasser aus Abwasserreinigungsan-lagen für Siedlungsge-biete sowie für Einzel-objekte mit einem Bemessungswert größer 10 000 EW60 | -- |
| Nickel, Nonylphenol, Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Quecksilber |
2.1 | Abwasser aus der Herstellung von Zellstoff und Papier | 6.1.a) | Herstellung von folgenden Produkten in Industrieanlagen: | Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber |
6.1.b) | b) Papier oder Pappe mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag; | Blei, Cadmium, C10-C13-Chloralkane, DEHP, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Pentachlorphenol, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan | ||
3.1 | Abwasser aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien | 6.3 | Gerben von Häuten oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag | Blei, Cypermethrin, Naphthalin, Nickel, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen |
3.2 | Abwasser aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben | 6.2 | Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder Färben von Textilfasern oder Textilien mit einer Verarbeitungskapazität von über 10 t pro Tag | Blei, DEHP, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole |
4.1 | Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern | 1.1 | Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr | Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan |
4.2 | Abwasser aus der Behandlung von Verbrennungsgas | 1.1 | Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr | Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan |
5.1 5.6 | 5.1. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten: | Alachlor, | ||
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5.2 | 5.2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen oder in Abfall-mitverbrennungsanlagen | Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber | ||
5.1 | Abwasser aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben | 6.4.a) | Betrieb von Schlachthäusern mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 t Schlachtkörper pro Tag | Blei, Nickel, Nonylphenole, |
6.4.b) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus | Blei, | ||
5.2 | Abwasser aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungs-betrieben | 6.4.c) | ausschließliche Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende Milchmenge 200 t pro Tag übersteigt (Jahresdurchschnittswert) | Blei, |
5.3 | Abwasser aus Anlagen zur Erzeugung von Fischprodukten | 6.4.b) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus | Blei, |
5.4 | Abwasser aus der Hefe-, Spiritus- und Zitronensäure-erzeugung | 6.4.b)ii) 6.4.b)iii) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungs-mitteln oder Futter-erzeugnissen aus | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen |
5.5 | Abwasser aus der Zucker- und Stärkeerzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.6 | Abwasser aus Brauereien und Mälzereien | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.7 | Abwasser aus der Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und für alkoholische Getränke | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.8 | Abwasser aus der Herstellung von Sauergemüse | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.9 | Abwasser aus der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Öle und Fette einschließlich der Speiseöl- und Speisefetterzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.10 | Abwasser aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.11 | Abwasser aus der Herstellung von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.12 | Abwasser aus der Kartoffelverarbeitung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.13 | Abwasser aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
6.1 | Abwasser aus der Herstellung von Kunstharzen | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, DEHP, |
6.2 | Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern | 3.3 | Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag | Blei, |
6.2 | Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern | 3.4 | Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag | Blei, |
6.3.1 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Lösemitteln | 4.1.a) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium, |
4.1.b) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, | ||
4.1.c) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Dichlormethan, Nickel | ||
4.1.d) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, | ||
4.1.e) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, Benzol, Cadmium, | ||
4.1.f) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Cadmium, | ||
6.3.2 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Pigmenten und Mineralfarben | 4.2.e) | Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie | Blei, Nickel, Quecksilber |
6.3.3 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen, Gummi und Kautschuk | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, DEHP, |
4.1.i) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | DEHP, | ||
6.3.4 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika und deren Vorprodukten | 4.5 | Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen | Benzol, Cypermethrin, DEHP, |
6.3.5 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Düngemitteln, Phosphorsäure und deren Salzen | 4.2.b) | Herstellung von anorganischen Chemikalien wie | Blei, |
4.3 | Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) | Blei, | ||
6.3.7 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemittel | 4.1.k) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Naphthalin, |
6.3.8 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln | 4.4 | Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden | Aclonifen, Bifenox, Cybutryn, Cypermethrin, |
6.3.9 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von technischen Gasen | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Quecksilber, Trichlormethan |
6.3.12 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Soda nach dem Ammoniak-Soda-Verfahren | 4.2.d) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, |
6.3.13 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Nickel, |
6.3.14 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Kunstfaserherstellung | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber |
6.3.15 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung anorganischer Chemikalien | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan |
4.2.b) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
4.2.c) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, | ||
4.2.d) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
4.2.e) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
6.3.16 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung organischer Chemikalien | 4.1.g) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | 1,2‑Dichlorethan, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan |
4.1.j) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, Blei, Cybutryn, Dichlormethan, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber, Terbutryn, Trichlorbenzole | ||
6.4 | Abwasser aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen | 2.3 | Verarbeitung von Eisenmetallen: | Blei, |
2.6 | Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m3 übersteigt | C10-C13-Chloralkane, 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, | ||
6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Blei, | ||
6.5 | Abwasser aus der Erdölverarbeitung | 1.2 | Raffinieren von Mineralöl und Gas | Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole, |
6.6 | Abwasser aus der Herstellung von Halbleitern, Gleichrichtern und Fotozellen | 6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Benzol, |
6.7 | Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Explosivstoffen | 4.6 | Herstellung von Explosivstoffen | Blei, |
7 | Abwasser aus grafischen oder fotografischen Prozessen | 6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Ver-wendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprä-gnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Benzol, |
8.1 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -verarbeitung | 2.1 | Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze | Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber |
2.5 | Verarbeitung von Nichteisenmetallen: | Anthracen, | ||
8.2 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung | 2.1 | Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze | Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber |
2.2 | Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde | Anthracen, Blei, Cadmium, Dichlormethan, Dioxine und dioxin-ähnliche Verbindun-gen, Fluoranthen, Nickel,Nonylphenole, PAK-16 | ||
2.3 | Verarbeitung von Eisenmetallen: | Blei, | ||
2.4 | Betrieb von Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag | Blei, | ||
8.3 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen | 1.4 | Vergasung oder Verflüssigung von | Benzol, Blei, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber |
1.3 | Erzeugung von Koks | Anthracen, Blei, Cadmium, Fluoranthen, Naphthalin, PAK-16, Quecksilber | ||
6.8 | Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren | Anthracen, Benzol, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Naphthalin, Nonylphenole, | ||
8.4 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten | 3.1 | Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid: | Blei, |
3.2 | Gewinnung von Asbest oder Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest | Anthracen, | ||
3.5 | Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von über 300 kg/m3 pro Ofen | Anthracen, | ||
8.5 | Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen | 2.5 | Verarbeitung von Nichteisenmetallen: | Anthracen, |
8.6 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen | 4.2.d) | Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie | Blei, |
10.1 | Abwasser aus der Massentierhaltung | 6.6 | Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen | DEHP, |
10.2 | Abwasser aus der Tierkörperverwertung | 6.5 | Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag | Cypermethrin, |
10.3 | Abwasser aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim | 6.5 | Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag | 1,2‑Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, |
12.1 | Sickerwasser aus Abfalldeponien | 5.4 | Deponien im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t Abfall pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle | Atrazin, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium, |
12.2 | Abwasser aus der physikalisch-chemischen oder biologischen Abfallbehandlung | 5.1 5.6 | 5.1. Beseitigung oder Ver-wertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten: | Alachlor, |
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5.3.a) 5.3.b) | 5.3. a) Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser | Anthracen, | ||
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-- | 6.10 | Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 m3 pro Tag, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dient | Anthracen, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium, | |
-- | 6.11 | Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer unter Kapitel II fallenden Anlage eingeleitet wird | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cadmium, | |
Schlagworte
Textilbehandlungsbetrieb, Zinkmetallverarbeitung, Stahlverarbeitung, Intensivaufzucht, Textilveredelungsbetrieb, Milchbearbeitungsbetrieb, Hefeerzeugung, Spirituserzeugung, Zuckererzeugung, Speiseölerzeugung, Obstveredelung, Tiefkühlkosterzeugung, Nitrosoverbindung, Nitroverbindung, Einnährstoffdünger, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzenschutzmittel, Bleikerze, Wolframkerze, Aluminiumherstellung, Bleiherstellung, Kupferherstellung, Molybdänherstellung, Wolframherstellung, Eisenherstellung, Primärschmelzung
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2023
Gesetzesnummer
20009954
Dokumentnummer
NOR40253817
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