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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.8.2017

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 101,123 und km 105,672 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2017

Gesetzesnummer

20009950

Dokumentnummer

NOR40196014

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