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§ 99 WAG 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.1.2018

Meldung an die ESMA

§ 99.

Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2017

Gesetzesnummer

20009943

Dokumentnummer

NOR40195495