Verweisungen
§ 26.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017
Gesetzesnummer
20009891
Dokumentnummer
NOR40193533
Verweisungen
§ 26.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2017
Gesetzesnummer
20009891
Dokumentnummer
NOR40193533