Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Sonnenschutztechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen. Hinsichtlich der Berufsbildposition 7 ist insbesondere die Anwendung der Schutzbestimmung gemäß § 7 Z 1 KJBG-VO sicherzustellen.
| 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | – | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeits-vorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | – | |
7. | Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (zB Sicherheitsgeschirr) (vgl. § 3 Abs. 2) | |||
8. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte | |||
9. | Kenntnis der Werkstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
10. | Kenntnis der berufsspezifischen Normen und Richtlinien | |||
11. | – | – | Bewerten der branchenüblichen Werkstoffe in Bezug auf technische Kennwerte (zB Reflexion, Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Wasserdurchlässigkeit, UV-Schutzfaktor, g-Wert, fc-Wert, Openess-Faktor usw.) | |
12. | Grundkenntnisse des Oberflächenschutzes und der Oberflächenveredelung | Kenntnis der fachgerechten Behandlung und Pflege von oberflächenveredelten Werkstoffen | ||
13. | Grundkenntnisse der unterschiedlichen Bauweisen von Gebäuden und deren Abschlüsse (Aufbau, Funktion usw.) | Grundkenntnisse der Baumaterialien und der Bauphysik | Kenntnis der unterschiedlichen Bauweisen von Gebäuden und deren Abschlüsse (Aufbau, Funktion usw.) | |
14. | Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen (wie zB Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen (Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) | ||
15. | – | Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Insektenschutzanlagen | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Arten und Anwendungsmöglichkeiten von Insektenschutzanlagen | |
16. | Grundkenntnisse der Herstellungsverfahren für Sonnen- und Insektenschutzanlagen | – | – | |
17. | Grundkenntnisse der Farbenlehre, Farbordnungssysteme und Farbpsychologie | |||
18. | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrotechnik und Elektronik | |||
19. | – | Kenntnis der berufsspezifischen Wärmelehre, Lichttechnik und Schalltechnik sowie der Aerodynamik (Windbelastungen) | ||
20. | – | Kenntnis der elektrischen Antriebe von Sonnenschutzanlagen und deren Montagemöglichkeiten | ||
21. | – | – | Kenntnis der Funktion, Möglichkeiten und Anwendungsbereiche von Automatisierungssystemen (drahtgebunden, drahtlos) in der Sonnenschutztechnik | |
22. | Lesen und Anfertigen einfacher Zeichnungen und Skizzen | Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Zeichnungen, Skizzen, Montageplänen, Installationsplänen, Schaltplänen, Bauplänen usw. sowie Anfertigen von einschlägigen Zeichnungen und Skizzen | ||
23. | – | – | Grundkenntnisse des rechnergestützten Zeichnens und des Umgangs mit digitalen Medien | |
24. | Messen von mechanischen und elektrischen Größen unter Anwendung von Messgeräten sowie Beurteilen und Einschätzen der Messwerte | |||
25. | Einfaches manuelles Bearbeiten von Werkstoffen (Messen, Anreißen, Biegen und Richten, Bohren, Sägen, Feilen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand) | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | ||
26. | Herstellen von unlösbaren und lösbaren Verbindungen (Schrauben, Nieten, Stiften, Klemm-, Klebe- und Steckverbindungen) | – | ||
27. | Kenntnis der textilen Gewebearten | – | – | – |
28. | Einfaches Bearbeiten von textilen Geweben (zB Schneiden, Stanzen) | Bearbeiten von textilen Geweben (zB Nähen, Kleben) sowie Behandeln und Pflegen | ||
29. | Zurichten, Formen, Verlegen und Anschließen von elektrischen Leitungen im berufsspezifischen Anwendungsbereich | Dimensionieren von elektrischen Leitungen im berufsspezifischen Anwendungsbereich | ||
30. | Zusammenbau von einfachen Sonnenschutzanlagen | Zusammenbau von Sonnenschutzanlagen | ||
31. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen | ||
32. | Mitarbeiten beim Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen, Arbeitsbühnen und Schutzgerüste für den Eigenbedarf | Aufstellen der erforderlichen Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen, Arbeitsbühnen und Schutzgerüste für den Eigenbedarf | ||
33. | Grundkenntnisse der Statik und der Befestigungstechniken | Kenntnis der Befestigungstechniken und der Montagemöglichkeiten von Sonnenschutzanlagen unter Berücksichtigung der Montageuntergründe und Gebäudebauweisen | Kenntnis der Auswirkungen von Materialpaarungen | |
34. | Mitarbeiten beim Montieren und Inbetriebnehmen von Sonnenschutzanlagen | Montieren und Inbetriebnehmen von Sonnenschutzanlagen | ||
35. | Mitarbeiten beim Anschließen und Inbetriebnehmen von sonnenschutztechnischen Steuerungs- und Automatisierungssystemen | Anschließen und Inbetriebnehmen von sonnenschutztechnischen Steuerungs- und Automatisierungssystemen | ||
36. | Mitarbeiten beim Durchführen von Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) | Durchführen von Funktionskontrollen (Sicherstellen der Funktion) | ||
37. | – | Mitarbeiten beim Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Sonnenschutzanlagen | Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Sonnenschutzanlagen | |
38. | – | Mitarbeiten beim Prüfen, Instandsetzen und Warten von Sonnenschutzanlagen | Prüfen, Instandsetzen und Warten von Sonnenschutzanlagen | |
39. | – | Aufnehmen von Naturmaßen | Auswählen von Sonnenschutzanlagen (wie zB Rollläden, Rollladen-Fensterkombinationen, Innen- und Außenjalousien, Markisen, Wintergarten-Gegenzuganlagen, textile Innen- und Außenrollos, Sonnensegel, Verdunkelungsanlagen, Plissees, Vertikaljalousien usw.) und Insektenschutzanlagen samt Unterkonstruktionen unter Beachtung der Zusammenhänge von Kundenwunsch, Abmessungen und baulichen Gegebenheiten | |
40. | – | – | Mitwirken bei Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Sonnenschutzanlagen (zB Kalkulieren des Materialbedarfs, Erstellen von Stücklisten und Schnittmaßen) | Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Sonnenschutzanlagen (zB Kalkulieren des Materialbedarfs, Erstellen von Stücklisten und Schnittmaßen) |
41. | – | – | – | Kalkulieren von Sonnenschutzanlagen |
42. | – | – | Kenntnis und Anwendung des Projektmanagements und der Projektabwicklung | Mitarbeiten bei der Organisation und Abwicklung von Projekten |
43. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | Beraten von Kunden/innen (zB über die Auswahl oder die Behandlung und Pflege von Sonnenschutzanlagen) unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||
44. | – | – | Mitarbeit beim Übergeben der Sonnenschutzanlage und Einschulen des/der Kunden/in | Übergeben der Sonnenschutzanlage und Einschulen des/der Kunden/in |
45. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke | |||
46. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
47. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und der Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen | |||
48. | – | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
49. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
50. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
51. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||
52. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
53. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | |||
Schlagworte
Betriebsform, Alltagsgespräch, Innenjalousie, Innenrollo, Sonnenschutzanlage, Klemmverbindung, Klebeverbindung, Steuerungsystem,Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin, Lieferantin
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2017
Gesetzesnummer
20009874
Dokumentnummer
NOR40193276
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