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§ 20 PRG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2018

Inkrafttreten; Übergangsbestimmung

§ 20

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2017

Gesetzesnummer

20009859

Dokumentnummer

NOR40192825