2. Abschnitt
Hauptprüfung
1. Unterabschnitt
Vorwissenschaftliche Arbeit Prüfungsgebiet
§ 4
Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.
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