Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Latein“
§ 14
(1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Latein“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit zwei voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, schriftlich vorzulegen. Eine der beiden Aufgaben hat den Kompetenzbereich „Übersetzung“, die andere den Kompetenzbereich „Interpretation“ zu betreffen. Der Kompetenzbereich „Übersetzung“ hat eine Übersetzung aus einem lateinischen Originaltext zu beinhalten (Produktion eines in Inhalt, Sinn und Funktion äquivalenten Textes, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt). Der Kompetenzbereich „Interpretation“ hat eine von einem lateinischen Originaltext ausgehende, zehn Aufgaben umfassende Analyse und Interpretation (mit Bezug auf Vergleichsmaterialien sowie unter Einbeziehung des textbezogenen Umfeldes) zu beinhalten.
(2) Der Arbeitsumfang beider Aufgaben hat im Prüfungsgebiet „Latein“ bis zu 210 Wörter, davon mindestens 110 Wörter im Übersetzungsteil und mindestens 80 Wörter im Interpretationsteil, zu betragen. Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen.
(3) Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig. Der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
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