8c. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige Abschlussarbeit
§ 45g.
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst einen Pflichtgegenstand oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2022
Gesetzesnummer
20009802
Dokumentnummer
NOR40241528
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