Geltungsbereich
§ 2.
Die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit hat in struktureller und organisatorischer Hinsicht alle Bereiche des österreichischen Gesundheitswesens sowie etwaige betroffene Nahtstellen zu umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024
Gesetzesnummer
20009791
Dokumentnummer
NOR40258871
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)