Verweisungen
§ 20.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018
Gesetzesnummer
20009787
Dokumentnummer
NOR40190554
Verweisungen
§ 20.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018
Gesetzesnummer
20009787
Dokumentnummer
NOR40190554