2. Abschnitt
Local File Inhalt des Local File
§ 7
(1) Das Local File hat folgende drei Teilbereiche abzudecken:
- 1. die Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
- 2. die Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken, und
- 3. die Finanzinformationen.
(2) Die Anforderungen an das Local File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.
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