vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 29 Übereinkommen von Paris

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.2016

Artikel 29

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Geschehen zu Paris am 12. Dezember 2015.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2020

Gesetzesnummer

20009674

Dokumentnummer

NOR40187468

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)