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§ 2 Sonderausgaben-DÜV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2016

§ 2

Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, kann die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist, deren Daten bekannt gegeben wurden.

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