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ARTIKEL 51 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 51

Multilaterale Verpflichtungen

Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten aus den WTO-Übereinkommen, insbesondere aus dem SPS-Übereinkommen.

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