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ARTIKEL 402 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 402

Annäherung der Rechtsvorschriften

Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXXIV genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.

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