ARTIKEL 356
Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- a) Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems in Georgien insbesondere durch weitere Reform des Gesundheitssektors, Gewährleistung einer hochwertigen Gesundheitsfürsorge, Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen und Verbesserung der Gesundheitspolitik und der Finanzierung der Gesundheitsversorgung,
- b) epidemiologische Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie zum Beispiel HIV/AIDS, viraler Hepatitis und Tuberkulose und der Antibiotikaresistenz sowie bessere Vorbereitung auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und auf Notfälle,
- c) Prävention und Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten, vor allem durch Austausch von Informationen und bewährten Methoden, Förderung einer gesunden Lebensweise und körperlicher Betätigung sowie Berücksichtigung wichtiger Gesundheitsfaktoren wie Ernährung und Drogen-, Alkohol- und Tabakabhängigkeit,
- d) Qualität und Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs,
- e) Information und Wissen zu Gesundheitsfragen und
- f) wirksame Umsetzung internationaler Gesundheitsübereinkünfte, bei denen die Vertragsparteien zu den Vertragsparteien zählen, insbesondere der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums.
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