vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 354 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 354

Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXX genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)