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ARTIKEL 338 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 338

Die Vertragsparteien unterstützen Initiativen wie den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Fördermaßnahmen, um die Umsetzung einer Politik zu gewährleisten, die auf der Grundlage des EU-Besitzstands und der Interessenschwerpunkte der Vertragsparteien in diesem Bereich eine nachhaltige Fischerei sicherstellt; zu diesen Interessenschwerpunkten zählen unter anderem

  1. a) Bewirtschaftung lebender aquatischer Ressourcen, Fischereiaufwand und technische Maßnahmen,
  2. b) Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten unter Einsatz der notwendigen Überwachungsausrüstung, einschließlich elektronischer Monitoringgeräte und Rückverfolgungsinstrumente, und Gewährleistung durchsetzbarer Rechtsvorschriften und Kontrollmechanismen,
  3. c) harmonisierte Sammlung kompatibler Fang-, Anlande-, Flotten-, biologischer und wirtschaftlicher Daten,
  4. d) Verwaltung der Fangkapazitäten, einschließlich eines funktionierenden Fischereiflottenregisters,
  5. e) Steigerung der Effizienz der Märkte, insbesondere durch die Förderung von Erzeugerorganisationen, die Bereitstellung von Verbraucherinformationen sowie durch Vermarktungsnormen und Rückverfolgbarkeit sowie
  6. f) Entwicklung einer Strukturpolitik für den Fischereisektor, die die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit fördert.

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