ARTIKEL 336
Die Vertragsparteien treffen gemeinsame Maßnahmen, tauschen Informationen aus und unterstützen einander, um Folgendes zu fördern:
- a) verantwortungsvolles Handeln und bewährte Bestandbewirtschaftungsmethoden bei der Bestandsbewirtschaftung, um die nachhaltige Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Grundlage des Ökosystem-Ansatzes zu gewährleisten,
- b) verantwortungsvolle Fischerei und Bestandsbewirtschaftung im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, um die Fischbestände und Ökosysteme in einem gesunden Zustand zu erhalten und
- c) regionale Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen.
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