ARTIKEL 304
Die Zusammenarbeit hat unter anderem die folgenden Ziele:
- a) Ausarbeitung eines nationalen Umweltaktionsplans, der allgemeine nationale und sektorbezogene strategische Orientierungen für die Umweltpolitik in Georgien enthält und auch institutionelle und administrative Fragen abdeckt,
- b) Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche und
- c) Ermittlung der benötigten personellen und finanziellen Ressourcen.
(2) Der nationale Umweltaktionsplan wird regelmäßig aktualisiert und im Einklang mit den georgischen Rechtsvorschriften angenommen.
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