ARTIKEL 275
Informationsaustausch
Der Informationsaustausch über die Annäherung nach Titel IV (Handel und Handelsfragen) erfolgt über die nach Artikel 222 Absatz 1 eingerichteten Kontaktstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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