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ARTIKEL 103 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 103

Schrittweise Annäherung

Im Hinblick auf eine etwaige weitere Liberalisierung des Dienstleistungshandels erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung an, die der schrittweisen Annäherung der bestehenden und der künftigen Rechtsvorschriften Georgiens an den in Anhang XV-C aufgeführten Besitzstand der Union zukommt.

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