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ARTIKEL 64 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 64

Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. Darin werden auch Vertreter von Unternehmen aus der EU und von Unternehmen aus der Republik Moldau einbezogen.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183437

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