KAPITEL 8
STEUERN
ARTIKEL 52
Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zusammen, um die Wirtschaftsbeziehungen, den Handel, die Investitionen und den fairen Wettbewerb weiter zu verbessern.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183425
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