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ARTIKEL 448 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 448

Schrittweise Annäherung

Die Republik Moldau nimmt auf der Grundlage der Zusagen in diesem Abkommen die in den Anhängen vorgesehene schrittweise Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das EU-Recht und internationale Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieser Anhänge vor. Diese Bestimmung lässt die besonderen Bestimmungen und Verpflichtungen unberührt, die nach Titel V (Handel und Handelsfragen) für die Annäherung gelten.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183821

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