ARTIKEL 431
Vertraulichkeit
Die aufgrund dieses Kapitels übermittelten oder erhaltenen Informationen unterliegen, unabhängig von ihrer Form, dem Amtsgeheimnis und genießen den Schutz, der vergleichbaren Informationen nach dem Recht der Republik Moldau und nach den entsprechenden Vorschriften für die Organe der EU zukommt. Diese Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die in den Organen der EU, den Mitgliedstaaten oder der Republik Moldau aufgrund ihrer amtlichen Eigenschaft davon Kenntnis erhalten dürfen, und zu keinem anderen Zweck als zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Vertragsparteien verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183804
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