ARTIKEL 425
Ermittlungen und Strafverfolgung
Die Behörden der Republik Moldau gewährleisten, dass in bei nationalen Kontrollen oder EU-Kontrollen aufgedeckten Fällen, in denen Betrug, Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten einschließlich Interessenkonflikten vorliegen oder ein entsprechender Verdacht besteht, entsprechende Ermittlungen und Strafverfahren eingeleitet werden. OLAF kann die zuständigen Behörden der Republik Moldau gegebenenfalls dabei unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183798
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