ARTIKEL 386
Vorabentscheid über die Dringlichkeit
Auf Ersuchen einer Vertragspartei entscheidet das Schiedspanel innerhalb von zehn Tagen nach dem Tag seiner Einsetzung vorab, ob es den Fall als dringend ansieht.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183759
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
