ARTIKEL 356
Ziel und Geltungsbereich
In dem Bewusstsein der Auswirkungen, die das Regelungsumfeld auf den Handel und die Investitionen zwischen ihnen haben kann, schaffen die Vertragsparteien ein wirksames und vorhersehbares Regelungsumfeld für Wirtschaftsbeteiligte sowie effiziente Verfahren; dabei werden die Anforderungen bezüglich Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit entsprechend berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183729
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