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ARTIKEL 146 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 146

Einreihung von Waren

Die Einreihung von Waren im Handel zwischen den Vertragsparteien entspricht der Einreihung im Einklang mit dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren von 1983 (HS) in der Zolltarifnomenklatur der Republik Moldau, die auf dem HS 2007 beruht, und der Zolltarifnomenklatur der Union, die auf dem HS 2012 beruht, und in späteren Änderungen dieser Nomenklaturen.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183519

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