ARTIKEL 142
Zwischen den Parteien findet ein regelmäßiger Dialog über die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen und Agenturen der Union statt. Insbesondere unterrichtet die EU die Republik Moldau über neue Agenturen und Programme der Union sowie über Änderungen hinsichtlich der in den Artikeln 140 und 141 genannten Bedingungen für die Teilnahme an den Programmen und Agenturen der Union.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183515
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