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ARTIKEL 142 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 142

Zwischen den Parteien findet ein regelmäßiger Dialog über die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen und Agenturen der Union statt. Insbesondere unterrichtet die EU die Republik Moldau über neue Agenturen und Programme der Union sowie über Änderungen hinsichtlich der in den Artikeln 140 und 141 genannten Bedingungen für die Teilnahme an den Programmen und Agenturen der Union.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183515

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