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ARTIKEL 132 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 132

Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  1. a) kulturelle Zusammenarbeit und kultureller Austausch sowie Mobilität von Kunst und Künstlern,
  2. b) interkultureller Dialog,
  3. c) Politikdialog über Kultur und audiovisuelle Medien,
  4. d) Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, unter anderem zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes, und
  5. e) Zusammenarbeit im Medienbereich.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183505

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