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§ 5 LSD-BG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe

§ 5

Für entsandte Arbeitnehmer gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgebern gelten.

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