§ 5
Dieses Gesetz ist auf Forderungen, die bis zum 29. Februar 2016 gerichtlich geltend gemacht wurden, nicht anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Dieses Gesetz ist auf Forderungen, die bis zum 29. Februar 2016 gerichtlich geltend gemacht wurden, nicht anzuwenden.
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