Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Klavierbau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Bestimmen, Beurteilen und Auswählen von Hölzern, Werk- und Hilfsstoffen,
- 2. Ausführen von Arbeiten an Resonanzböden, Berippungen, Rasten, Stegen und Stimmstöcken,
- 3. Aufpassen und Druckrichten von Rahmen,
- 4. Berechnen, Anfertigen und Beziehen von Saiten,
- 5. Ausführen von Arbeiten an Klaviaturen sowie Zusammensetzen und Regulieren von Flügel- und Pianinomechaniken und Dämpfungen; Abziehen von Hammerköpfen,
- 6. Ersetzen von Mechanikteilen und Instandsetzen von Mechaniken und deren Teilen,
- 7. musikalisches Handhaben des Klaviers (wie zB Zupfen, Stimmen, Spielen),
- 8. Pflegen und Warten von Klavieren,
- 9. Prüfen der Funktion und Durchführen von Qualitätskontrollen.
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