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§ 5 Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs
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25.3.2016 bis 18.06.2026 (BGBl. II Nr. 146/2026)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Zuchtverein