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§ 3 Befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Forstwirtschaft
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29.12.2015 bis 30.11.2016 (BGBl. II Nr. 463/2015)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Ausländerin
Asylwerberin