vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 NormG 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2016

Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

§ 16

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)