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Anlage 1 EKV 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2018

Anlage 1

Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat
(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016)

Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 1 EKV 2016

Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018

Gesetzesnummer

20009408

Dokumentnummer

NOR40205739

Zusatzdokumente: Anlage 1 

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