Ist rückwirkend mit 1. September 2015 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg in Kraft getreten. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 3 mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden (vgl. BGBl. I Nr. 1/2016).
Artikel 14
Implementierung einer Arbeitsgruppe zur Ausdehnung der Kindergartenpflicht
Die Länder verpflichten sich gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe zu implementieren, mit dem Ziel, ab dem Kindergartenjahr 2018/19 allen 4- bis 5-jährigen Kindern den verpflichtenden und kostenlosen Besuch in einer geeigneten institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungs-einrichtung zu ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2024
Gesetzesnummer
20009375
Dokumentnummer
NOR40176610
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)