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Informationsaustausch in Steuersachen (Mauritius)
Kurztitel
Informationsaustausch in Steuersachen (Mauritius)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen
StF: BGBl. III Nr. 157/2015 (NR: GP XXV RV 678 AB 754 S. 83 . BR: AB 9418 S. 844 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Oktober 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Mauritius, von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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