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§ 15 Bergbau-UV 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.10.2015

Umsetzungshinweis

§ 15

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG , ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1, umgesetzt.

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