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§ 5 LV-GPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Inhalte der Gliederungsposten

§ 5

(1) Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 1 sind wie folgt festgelegt:

  1. 1. Versicherungsart (Posten 4.): Hier ist eine der folgenden Kategorien anzugeben:
  1. a) Gemischte Er- und Ablebensversicherung und reine Erlebensversicherung;
  2. b) Reine Ablebensversicherung einschließlich Kreditrestschuldversicherung;
  3. c) Rentenversicherung;
  4. d) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 (PZV);
  5. e) Fondsgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
  6. f) Indexgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
  7. g) Kapitalanlageorientierte Lebensversicherung;
  8. h) Betriebliche Kollektivversicherung;
  9. i) Berufsunfähigkeitsversicherung (inklusive Zusatzleistungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung);
  10. j) Versicherung gegen schwere Krankheiten (Dread-Disease Versicherung);
  11. k) Pflegeversicherung;
  12. l) Sonstige Versicherungsart.

    Handelt es sich um eine sonstige Versicherungsart, so ist diese zu charakterisieren.

  1. 2. Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version (Posten 5.): Hier ist anzuführen, ab wann der vorgelegte Gewinnplan gültig ist. Insbesondere ist bei einer Änderungsversion gemäß § 4 Abs. 1 jenes Datum anzugeben, ab dem die Änderungen gültig sind.
  2. 3. Versionsnummer des Gewinnplans (Posten 6.): Hier ist die Nummer der aktuellen Version des vorgelegten Gewinnplans anzuführen. Die Versionsnummer ist fortlaufend zu wählen, sodass jede Änderungsversion eines Gewinnplans mit einer höheren Versionsnummer versehen wird.

(2) Die Inhalte bestimmter Posten gemäß § 3 Abs. 4 sind wie folgt festgelegt:

  1. 1. Änderungen einschließlich deren Begründung (Posten 1.2.): Hier sind sämtliche Änderungen gegenüber der zuletzt eingereichten Version des Gewinnplans sowie dessen Versionsnummer anzuführen und ausführlich zu begründen.
  2. 2. Abrechnungsverbände (Posten 1.4.): Hier sind alle Abrechnungsverbände inklusive etwaiger weiterer Untergliederungen des Gewinnplans anzuführen. Ein Abrechnungsverband ist ein Teilbestand des gesamten Versicherungsbestandes für gewinnberechtigte Lebensversicherungsverträge, der gebildet wird, um die Gewinnbeteiligung verursachungsgerecht vornehmen zu können, und der Versicherungsverträge zusammenfasst, die nach ihrer Struktur in gleicher Weise zum Gewinn beitragen.
  3. 3. Tarife (Posten 1.5.): Hier sind alle Tarife, für die der entsprechende Gewinnplan gilt, anzuführen. Dabei sind folgende Informationen für jeden Tarif tabellarisch anzugeben:
  1. a) technische Bezeichnung des Tarifs;
  2. b) Versicherungsart;
  3. c) biometrische Grundlagen;
  4. d) garantierter Rechnungszins;
  5. e) Bonuszinssatz;
  6. f) Verkaufsbeginn.

    Weiters ist anzugeben, ob die Tarife der Lebensversicherung-Gewinnbeteiligungsverordnung – LV-GBV, BGBl. II Nr. 292/2015, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen.

  1. 4. Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise (Posten 1.6.): Hier ist anzuführen, ob und wie sich die Prämienzahlungsweise auf die Gewinnbeteiligung auswirkt.
  2. 5. Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer (Posten 1.7.): Hier ist anzuführen, ob und wie die Gewinnbeteiligung vom Versicherungsbeginn im Kalenderjahr abhängt. Weiters ist detailliert zu erläutern, wie sich unterschiedliche Laufzeiten auf die einzelnen Komponenten der Gewinnbeteiligung auswirken.
  3. 6. Zuteilungszyklus (Posten 2.1.): Hier ist der Zuteilungszyklus detailliert zu erläutern, speziell ist die Länge jeder Phase anzugeben. Insbesondere ist die Bezeichnung der einzelnen Phasen anzuführen. Weiters ist bei jeder Phase anzugeben, ob diese zu einem Bilanz- oder Versicherungsstichtag endet. Zu jeder Phase ist auch die rechtliche und wirtschaftliche Konsequenz anzuführen.
  4. 7. Gewinnkarenz (Posten 2.2.): Hier ist anzuführen, wann es eine erstmalige Erklärung oder Zuweisung der Gewinnbeteiligung gibt. Falls es für unterschiedliche Gewinnanteile unterschiedliche Karenzen gibt, so sind diese anzuführen und zu begründen. Insbesondere ist eine Unterscheidung, die von der Prämienzahlungsweise abhängt, anzuführen.
  5. 8. Art des Gewinnsystems (Posten 3.1.): Hier ist anzuführen, um welche Art des Gewinnsystems es sich handelt, beispielsweise um ein mechanisches oder ein natürliches Gewinnsystem. Das Gewinnsystem ist detailliert zu beschreiben und die Schritte von der Gewinnentstehung bis zur Gewinnverwendung sind festzulegen.
  6. 9. Gewinnverwendung (Posten 3.2.): Hier ist anzuführen, wie die Gewinne verwendet werden, dh. ob es sich um eine verzinsliche Ansammlung, ein Bonussystem, ein fondsgebundenes System, eine Verminderung der Prämien, eine Bonusrente, eine Direktgutschrift, ein Gewinnsystem mit Schlussgewinnen oder um ein sonstiges System handelt. Das jeweilige System ist verbal zu erläutern und es sind die Bemessungsgrundlage sowie die verwendeten mathematischen Formeln anzugeben. Bei der Bonusrente sind insbesondere die Formel für den Bonusteil und für die Rentenhöhe anzugeben und es ist anzuführen, wie sich die einzelnen Rentenkomponenten (Stamm- und Bonusrente) bei einer Erhöhung durch Valorisierung entwickeln. Dies ist durch mathematische Formeln darzustellen und verbal zu erläutern. Weiters ist die Entwicklung der Rente bei Änderung der Verzinsung anzugeben, dh. es ist anzuführen, wie sich die Bonusrente ändert, wenn der Bonuszinssatz geändert wird, insbesondere bei einer Absenkung des Gewinnsatzes unter den Bonuszinssatz. Falls Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Gewinnverwendungen wählen können, ist dies anzuführen.
  7. 10. Rechnungsgrundlagen (Posten 4.1.): Hier sind die für die Berechnung der Gewinnanteile notwendigen Rechnungsgrundlagen, wie beispielsweise Rechnungszins, Bonuszinssatz oder biometrische Grundlagen anzuführen.
  8. 11. Bezeichnungen und Formeln (Posten 4.2.): Hier sind alle Variablen, Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnungen, Kommutationszahlen, Barwerte, Anwartschaften, Gewichtungsfaktoren und sonstige Formeln inklusive Beschreibung und Definition anzugeben, die für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung verwendet werden.
  9. 12. Zuteilung im Jahr t (Posten 4.3.): Hier ist die Formel für die Höhe jenes Gewinnanteils, der im Versicherungsjahr t (zum Bilanz- oder Versicherungsstichtag) dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben wird, anzuführen.
  10. 13. Deckungsrückstellung des Gewinnanteils (Posten 4.4.): Hier ist die Formel der Deckungsrückstellung des Gewinnanteils eines Vertrages zum Bilanzstichtag des Versicherungsjahres t anzuführen.
  11. 14. Gewinnkomponenten (Posten 5.): Hier sind alle Gewinnkomponenten (beispielsweise Zinsgewinnanteil, Kostengewinnanteil, Risikogewinnanteil, Zusatzgewinnanteil, Schlussgewinnanteil, usw.) als eigener Unterabschnitt (beispielsweise 5.1. Zinsgewinnanteil, 5.2. Kostengewinnanteil, usw.) anzuführen. Für jede dieser Gewinnkomponenten sind eine verbale Beschreibung, die Bemessungsgrundlage, die Formeln und die Vorgangsweise der Ermittlung in Form einer weiteren Untergliederung anzuführen. Beim Schlussgewinnanteil ist außerdem anzuführen, ob der Schlussgewinnanteil höher oder niedriger ist als das Zweifache des letzten laufenden Gewinnanteils.
  12. 15. Leistungen (Posten 6.): Hier sind alle Leistungen und Leistungsansprüche, die sich aus dem Gewinnbeteiligungssystem ergeben, anzuführen. Insbesondere ist zu erläutern, welche Leistungen in welchem Umfang garantiert sind bzw. durch negative zukünftige Entwicklungen wieder reduziert werden können.

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