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§ 3 LV-GPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Gliederung der Gewinnpläne

§ 3

(1) Jeder Gewinnplan hat ein Titelblatt zu beinhalten, das mit „Gewinnplan“, gefolgt von einer eindeutigen Gewinnplanbezeichnung, überschrieben ist. Weiters haben aus dem Titelblatt folgende Daten hervorzugehen:

  1. 1. Bezeichnung, Rechtsträger-Kennung (Legal Entity Identifier Code, kurz: LEI-Code), Adresse, Telefonnummer und Homepage des Versicherungsunternehmens,
  2. 2. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des verantwortlichen Aktuars,
  3. 3. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des stellvertretenden verantwortlichen Aktuars,
  4. 4. Versicherungsart jener Tarife, für welche der Gewinnplan gültig ist,
  5. 5. Gültigkeitsbeginn der vorgelegten Version des Gewinnplans,
  6. 6. Versionsnummer des Gewinnplans.

(2) Unmittelbar nach dem Titelblatt hat ein Inhaltsverzeichnis zu folgen, in dem die Überschriften der obersten Kategorie gemäß Abs. 4 inklusive der jeweiligen Seitennummer anzuführen sind.

(3) Die Seiten im jeweiligen Teil des Gewinnplans sind mit „Seite x von y“ zu nummerieren, wobei „x“ die aktuelle Seite und „y“ die Gesamtanzahl der Seiten des jeweiligen Gewinnplans bezeichnet.

(4) In dem Gewinnplan sind die im Folgenden angeführten Posten gesondert und in der vorgegebenen Reihenfolge detailliert zu erläutern:

  1. 1. Grundlagen
  1. 1.1. Einleitung
  2. 1.2. Änderungen einschließlich deren Begründung
  3. 1.3. Verbale Beschreibung des Gewinnsystems
  4. 1.4. Abrechnungsverbände
  5. 1.5. Tarife
  6. 1.6. Abhängigkeit von der Prämienzahlungsweise
  7. 1.7. Abhängigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsdauer
  8. 1.8. Sonstiges
  1. 2. Zeitablauf der Gewinnbeteiligung
  1. 2.1. Zuteilungszyklus
  2. 2.2. Gewinnkarenz
  3. 2.3. Sonstiges
  1. 3. Gewinnsystem
  1. 3.1. Art des Gewinnsystems
  2. 3.2. Gewinnverwendung
  1. 3.2.1. Verbale Beschreibung
  2. 3.2.2. Bemessungsgrundlage
  3. 3.2.3. Formeln
  4. 3.2.4. Schlussgewinne
  5. 3.2.5. Vorgangsweise der Ermittlung
  6. 3.2.6. Direktgutschriften
  1. 3.3. Gewinnbeteiligung bei Indexerhöhungen oder sonstigen Zuzahlungen
  2. 3.4. Sonstiges
  1. 4. Berechnungen
  1. 4.1. Rechnungsgrundlagen
  2. 4.2. Bezeichnungen und Formeln
  3. 4.3. Zuteilung im Jahr t
  4. 4.4. Deckungsrückstellung des Gewinnanteils
  5. 4.5. Sonstige Berechnungen
  1. 5. Gewinnkomponenten
  2. 6. Leistungen
  1. 6.1. Erleben
  1. 6.1.1. Verbale Beschreibung
  2. 6.1.2. Formel
  3. 6.1.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
  1. 6.2. Ableben
  1. 6.2.1. Verbale Beschreibung
  2. 6.2.2. Formel
  3. 6.2.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
  1. 6.3. Rückkauf
  1. 6.3.1. Verbale Beschreibung
  2. 6.3.2. Formel
  3. 6.3.3. Ermittlung des unterjährigen Gewinnanteils
  1. 6.4. Beitragsfreistellung
  1. 6.4.1. Verbale Beschreibung
  2. 6.4.2. Formel
  1. 6.5. Sonstige Leistungen
  2. 6.5.1. Verbale Beschreibung
  3. 6.5.2. Formel
  1. 7. Sonstiges

(5) Gibt es zu einzelnen Posten aus Abs. 4 mangels Relevanz keine Ausführungen, so sind diese Posten im Gewinnplan anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen. Entfällt ein Posten samt allen Unterposten, so genügt es, diesen anzuführen und mit dem Vermerk „entfällt“ zu versehen.

(6) Für die Darstellung der Formeln ist eine übliche mathematische Darstellungsweise zu wählen. Es ist daher insbesondere nicht zulässig, die Formeln in Form eines Programmcodes darzustellen.

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