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Anlage 1.9 Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2021

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GRAFIK- UND KOMMUNIKATIONSDESIGN

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Jahrgang

 

I.

II.

III.

IV.

V.

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

2

2

10

(III)/III

 

2.

Deutsch

3

2

2

2

2

11

(I)

 

3.

Englisch

2

2

2

2

2

10

(I)

 

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung2

2

2

2

2

8

III

 

5.

Wirtschaft und Recht3

3

2

5

II bzw. III

 

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

IVa

 

7.

Angewandte Mathematik

3

2

2

2

2

11

I

 

8.

Naturwissenschaften

3

2

2

2

9

II

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

1.

Entwurf4

9

9

9

9

9

45

I

 

2.

Darstellung und Komposition5

4

4

3

3

14

II

 

3.

Medientechnologie und angewandte Informatik6

5(3)

5(4)

5(4)

5(4)

6(5)

26

I

 

4.

Typografie7

2

2

1

2

7

II

 

5.

Kommunikationsdesign8

1

2(1)

2(1)

4(2)

4(2)

13

II

 

6.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie

2

1

3

6

III

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Soziale und personale Kompetenz9

1(1)

1(1)

2

III

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

39

35

185

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

I.

II.

III.

IV.

V.

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweite lebende Fremdsprache10

2

2

2

2

2

 

(I)

2.

Kommunikation und Präsentationstechnik

2

2

 

III

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

 

III

4.

Forschen und Experimentieren

2

 

III

5.

Entrepreneurship und Innovation

2

 

III

 

F.

Unverbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

 

(IVa)

 

G.

Förderunterricht11

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

             

_________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.

5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.

6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und III. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden, im II. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang zwei Wochenstunden, im III. Jahrgang eine Wochenstunde, im IV. Jahrgang vier Wochenstunden und im V. Jahrgang mit fünf Wochenstunden.

7 Mit Übungen.

8 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.

9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übung4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign können als Spezialistinnen und Spezialisten für visuelle Gestaltung und Kommunikation gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in den Bereichen der Planung, der Konstruktion, des Projektmanagements, in Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen.

Auf Grundlage einer gestalterischen Eignung erwerben sie ein technisches und handwerkliches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln. Die Vermittlung eines fundierten Wissens um die Wirkung von Design befähigt sie, bei der Planung, Beratung und Umsetzung integrierter Kommunikationsaufgaben selbstständig tätig zu werden. Die Absolventinnen und Absolventen werden in Werbeagenturen, grafischen Agenturen, Agenturen für Public Relations, Internetagenturen, Marketing und Kommunikationsdesign, Agenturen für multimediales Design, Unternehmen der Drucktechnik, Medienunternehmen wie zB Verlagen, Zeitungen, Fernsehanstalten, Unternehmen der Telekommunikationsbranche, Softwarehäusern eingesetzt bzw. arbeiten als Artdirektorinnen und Artdirektoren, Grafik- und Mediendesignerinnen und Grafik- und Mediendesigner, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im privaten bzw. öffentlichen Sektor, im Bereich der Forschung und Entwicklung oder als Selbstständige bzw. freiberuflich Tätige. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung von Kommunikation mit sich bringt.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign im Besonderen:

  1. ein fundiertes theoretisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit, um Recherchen, Konzepte, Vorentwürfe, Entwürfe und Designs für komplexe Kommunikationsaufgaben in den Bereichen der Informationsgestaltung (Editorial Design und Publishing), der Schaffung von visuellen Identitäten für Firmen und Institutionen (Corporate Design) sowie der Kreation kommerziell-visueller Botschaften (Werbung) durch- und ausführen zu können. Zudem werden insbesondere die Bereiche Print-, Screen- und Informationsdesign, räumliche bzw. elektronische Leitsysteme, Ausstellungsdesign, Produktdesign und Packaging Design in die berufliche Ausbildung integriert;
  2. eine fundierte praxisorientierte Anwendungssicherheit auf allen Gebieten der visuellen Gestaltung hinsichtlich der dafür bedeutsamen technischen und handwerklichen Methoden, Materialien, technischen Abläufe und Fertigungsverfahren;
  3. eine gute Kenntnis praxisrelevanter Arbeitsabläufe, um Projekte organisieren und abwickeln zu können sowie diese kompetent bis zur tatsächlichen Fertigstellung zu begleiten, aber auch um flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes zu reagieren;
  4. ein umfassendes Verständnis, um Kommunikationsaufgaben kontextuell zu verstehen und dafür wirkungsvolle Konzepte zu entwickeln, Kunden in konzeptioneller Hinsicht zu beraten und Designentscheidungen sachlich richtig zu begründen;
  5. die Fähigkeit, sich beruflich in relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowieRecherchen, Dokumentationen und Fachreferate zu erstellen und zu präsentieren.

Dabei reichen die Kompetenzen von Kenntnissen über die grundlegenden Funktionen typischer Kommunikationsaufgaben über ein Wissen um mediale Vermittlung, ästhetische Strömungen, Recherchetools im Aufgabenfeld, wirkungstechnische Gestaltungsprinzipien und -kontexte, kommunikative und technische Abläufe eines Projektes bis zur grafischen und technischen Anwendungssicherheit, um Vorentwürfe, Entwürfe, Präsentationen, Korrekturen, integrierte Designs, die technische Vorbereitung der Produktion bzw. von Prototypen und Produktionen selbstständig entwickeln zu können.

Fundierte berufsbezogene wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen Fähigkeiten zu erwerben, um im Berufsumfeld wirtschaftlich selbstständig tätig zu werden bzw. die Planung und Kalkulation eines einschlägigen Projektes kompetent durchzuführen. Dabei sind eine umweltbewusste Produktion und die nachhaltige Planung von Mitteln ein Lehrziel.

Die angewandten Kompetenzen beziehen sich dabei auf die Gestaltung analoger wie elektronischer Medien, berücksichtigen Besonderheiten des Print- und Screendesigns und beziehen die Gestaltung von realen wie medialen Räumen mit ein. Zudem verstehen die Absolventinnen und Absolventen ihre Arbeit professionell zu präsentieren und zu dokumentieren. Dabei entwickeln sie Sensibilität im Einsatz zeitgemäßer Technologien als Werkzeug zur Umsetzung im Wechselspiel von Machbarkeit und Sinnhaftigkeit.

Entwurf:

Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwurfsarbeiten eigenständig erarbeiten und in Bezug auf wirtschaftliche, mediale und sozio-kulturelle Kontexte sinnvoll umsetzen. Sie können die unterschiedlichen Herangehensweisen an Entwurfsprozesse beschreiben und individuell Entwurfsstrategien auf Basis qualitativer und quantitativer Zielformulierungen entwickeln sowie diese problemlösungsorientiert in den einzelnen Entwurfsphasen umsetzen. Sie können für Entwurfsarbeiten die richtigen Arbeitsschritte, die geeigneten Materialen sowie das adäquate Ausgabemedium definieren und durch die Wahl der geeigneten Präsentationsmethode praxisgerecht sichtbar machen.

Im Bereich Editorial Design und Publishing erarbeiten die Absolventinnen und Absolventen durch geistig eigenschöpferische Leistung Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, visuellen, medienübergreifenden Kommunikation liegen. Die Einsatzgebiete betreffen Bereiche zwischen kultureller, wirtschaftlicher und technischer Wertschöpfung und pragmatischen Anforderungen, die sich aus zielgerichteten Kommunikationsaufgaben ergeben und umgesetzt werden. Sie erwerben Lösungskompetenzen für komplexe Aufgabenstellungen, die in Form funktionierender Kommunikationskonzepte und Verknüpfung von Print-Medien mit den jeweils aktuellen und adäquaten elektronischen Medien erstellt und angewendet werden. Sie erwerben Schnittstellenkompetenz durch Erweiterung des Blickes auf Techniken und können die Produktionsabläufe entsprechend den Produktionsbedingungen des thematischen Editierens in unterschiedlichen Medien anwenden und ausführen. Sie erwerben die Kompetenz zur Findung eigenständig-innovativer Lösungen und können die Transformation narrativer Strukturen in Bezug auf den Umgang mit Sprache, Schrift und Bild durchführen.

Im Bereich Corporate Design verstehen die Absolventinnen und Absolventen Corporate Design (CD) als imagebildenden Teil der Corporate Identity (CI) und können Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate-Design-Aufgaben inklusive Recherche anwenden und ausführen. Sie können die geeigneten Instrumente bzw. Methoden um die Kernwerte von Unternehmen/Institutionen zu analysieren, beschreiben, diese mit der Unternehmensrealität vergleichen und auf Basis dieser Ergebnisse Kommunikationslösungen unter Einsatz der theoretischen sowie formalen Gestaltungsentscheidungen entwickeln. Sie konzipieren und realisieren medienübergreifende, imagebildende Gesamtaufgaben auf Basis eines kompletten, professionellen Work-Flows (von der Zielformulierung bis zur Dokumentation).

Im Bereich Werbung verstehen die Absolventinnen und Absolventen Werbung als integralen Bestandteil unternehmerischer Kommunikation und können die definierten Ziele in der Entwicklung von Entwürfen für Werbemittel, vernetzte Werbeaufgaben, integrierte Kampagnen, Präsentationen und Kommunikationslösungen in unterschiedlichen Medien umsetzen. Sie können die Abläufe eines arbeitsteiligen Briefingprozesses beschreiben und sich in den Ablauf integrieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, eigene Konzepte/Ideen nachvollziehbar und strukturiert herzuleiten und in weiterer Folge daraus geeignete Kommunikationslösungen bzw. Entwürfe zu entwickeln. Sie können in Gestaltungsentscheidungen beratende Funktion übernehmen, Rebriefings in ihre Entwürfe einarbeiten und ihre Arbeit für eine nachfolgende Präsentation aufbereiten. Sie haben einen profunden Überblick über Spielformen visueller Kommunikation und zeitgenössischer Werbeformen und können ihr Wissen um den richtigen Einsatz sowie um die Wirkung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.

Darstellung und Komposition:

Im Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren und themenspezifisch anwenden. Sie können für spezifische Arbeitsaufgaben unterschiedliche Verfahren einbinden bzw. vernetzen und kennen Phänomene der Wahrnehmung.

Im Bereich Visuelle Codierung und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Relationen zwischen Darstellungsintention und Wahl der bildnerischen Mittel herstellen sowie visuelle Konzeptionen und Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion, Komposition, Präsentation und visuellen Codes unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien einsetzen und entwickeln.

Im Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Abbildungsverfahren anwenden und dreidimensionale Objekte in räumlichen Koordinatensystemen konstruieren und visualisieren.

Medientechnologie und Angewandte Informatik:

Die Absolventinnen und Absolventen besitzen ein hohes technisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit in analogen, digitalen und im Berufsumfeld aktuell zum Einsatz kommenden Technologien, um Entwürfe, Präsentationen, produktionsvorbereitende Tätigkeiten, Prototypen und Produktionen adäquat umsetzen zu können; zudem haben sie fundierte technische wie ästhetisch-theoretische Kenntnisse an den Schnittstellen zu unterschiedlichen Medienberufen und Produktionsabläufen sowie einen sicheren Umgang mit einschlägigen anwendungsbezogenen technischen Fachbegriffen.

Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkzeuge der angewandten Informatik sowie der Bild- und Layoutbearbeitung zielgerichtet anwenden.

Im Bereich Printbasierte Technologien können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren printbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.

Im Bereich Screenbasierte Technologien können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren screenbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.

Im Bereich Bilderfassung können die Absolventinnen und Absolventen technische und kommunikative Aspekte von bildgebenden Verfahren in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage stellen sowie Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.

Im Bereich Drucktechnik können die Absolventinnen und Absolventen drucktechnisch relevante Endverarbeitungsprozesse beschreiben, sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.

Typografie:

Die Absolventinnen und Absolventen haben eine hohe theoretisch-konzeptionelle, handwerklich-gestalterische sowie technische Kompetenz. Ihr typografisches Wissen befähigt sie zur semantisch optimalen Schriftwahl und die Kommunikation verbessernden typografischen Gestaltung sowohl im makro- als auch mikrotypographischen Bereich. Zudem verfügen sie über historische, psychologische und wirkungstechnische Kenntnisse, um Information im Kontext von Design optimal lesbar zu gestalten.

Im Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung können sie in der Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten und semantischen Bedeutung Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis im Arbeitsablauf von Print und Screen selbstständig einsetzen.

Im Bereich Typografische Konzeption können sie komplexe Gestaltungsaufgaben adäquat mit typografischen Mitteln folgerichtig analysieren, vorgegebene Lösungen richtig umsetzen und eigenständige Ansätze entwickeln.

Kommunikationsdesign:

Im Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Mechanismen von Kommunikation und ihrer medialen Vermittlung in den Bereichen von Bild, Print sowie zeitgenössischen Medien. Sie können für Kommunikationsaufgaben Recherchen durchführen und sind in der Lage den semantischen Aspekt von Design zu benennen.

Im Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Kommunikationsaufgaben und -prozesse, ihren sozio-kulturellen Kontext, die emotionale und kognitive Wirkung visuellen Designs sowie mediale Prozesse der Vermittlung verstehen, um damit das Verhältnis von visuellem und medialem Ausdruck und intendierter Botschaft analysieren und adaptieren zu können, dafür Designs und Kommunikationskonzepte zu entwickeln bzw. beratend tätig zu werden.

Im Bereich Marketing und Werbung haben die Absolventinnen und Absolventen ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Prozesse, insbesondere der Methoden des Marketings und der Werbung. Sie können Kommunikationsaufgaben und Markenentwicklungen im Marktumfeld analysieren und Konzepte dafür entwerfen.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie:

Die Kenntnisse signifikanter Merkmale ausgewählter Epochen der Kunstgeschichte und ihrer kulturellen Zusammenhänge ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen die Ästhetik der Bildsprachen von grafischem Design historisch-kulturell und kritisch einordnen zu können und aus einem Repertoire ästhetischer Ausdrucksformen auf unterschiedliche stilistische Mittel im Designprozess zurückgreifen zu können.

Im Bereich Analyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Werkzeuge der Analyse von Kunst und Design sinnvoll anwenden, kunstgeschichtliche und kulturelle Zusammenhänge von ausgewählten Kunstepochen und kulturellen Besonderheiten erkennen sowie Kontexte der Entstehungsbedingungen von Design erläutern.

Im Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge zwischen historischen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen bzw. für die Kunstproduktion erkennen.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
  2. Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

  1. den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
  2. den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
  3. Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
  4. Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
  5. absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
  6. Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.

Bereich Algebra und Geometrie

  1. die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
  2. Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
  3. lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  1. grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
  2. den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
  3. Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
  4. die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.

Lehrstoff:

Reelle Zahlen:

Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;

absoluter und relativer Fehler.

Terme und Gleichungen:

Rechnen mit Termen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).

Elementare Geometrie:

Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.

Trigonometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Funktionen:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

Interpolation:

Lineare Interpolation.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Funktionen

  1. den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
  2. Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
  3. Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
  4. die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
  5. quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
  6. die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.

Lehrstoff:

Funktionen und entsprechende Gleichungen:

Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.

Eigenschaften von Funktionen:

Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Potenzen mit rationalen Hochzahlen.

Interpolation und Extrapolation:

Quadratische Interpolation und Extrapolation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geometrie

  1. Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
  2. Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).

Bereich Algebra und Funktionen

  1. Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
  2. Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
  3. die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.

Lehrstoff:

Vektoren:

Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.

Trigonometrie:

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.

Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:

Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differentialrechnung

  1. Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
  2. die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
  3. mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
  4. in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Grenzwert und Stetigkeit:

Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.

Differentialrechnung:

Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differential- und Integralrechnung

– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;

  1. die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Differential- und Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.

Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statistik

  1. aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.

Bereich Differential- und Integralrechnung

  1. die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.

Differential- und Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  1. den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
  2. Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
  3. die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.

Lehrstoff:

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;

bedingte Wahrscheinlichkeit.

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung;

Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  1. aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
  2. die Methode der linearen Regression anwenden.

Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP

  1. ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.

Lehrstoff:

Ausgleichsrechnung:

Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( I. bis V. Jahrgang)

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP

  1. ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.

Lehrstoff:

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (I. bis V. Jahrgang)

Schularbeiten:

I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.

V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.

B. Fachtheorie und Fachpraxis

1. ENTWURF

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. das Umfeld des Berufsfeldes und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;
  2. grundlegende bereichsübergreifende Anwendungen, die Abgrenzung des Begriffsumfelds Design/Layout/Gestaltung/Entwurf und deren mediale Vermittlung beschreiben und anwenden;
  3. Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance anwenden;
  4. die Grundlagen der gestalterischen Methoden und Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen beschreiben;
  5. analoge Methoden des Vorentwurfs und den Umgang mit handwerklichen analogen Entwurfsmaterialien benennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Abgrenzung des Begriffsumfelds Design/Layout/Gestaltung/Entwurf/mediale Vermittlung; Anwendungsfelder und -spielarten; Fachrhetorik; Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen; analoge Methoden des Vorentwurfs; Umgang mit analogen handwerklichen Entwurfsmaterialien; Übungen als Grundlage von Entwurfsprozessen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. die Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses sowie die Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen beschreiben und sowohl problemlösungsorientierte Entwurfsaufgaben sowie strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben nach Vorgabe anwenden.

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. die Grundlagen der Wechselwirkung von Text und Bild erkennen.

Bereich Corporate Design

  1. die Gestaltung grafischer Zeichen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden.

Bereich Werbung

  1. Beispiele aus der Praxis der Werbekommunikation nennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses; strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben; Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen und problemlösungsorientierten Entwurfsaufgaben.

Bereich Editorial Design und Publishing:

Kennenlernen und Sensibilisierung für die Wechselwirkung von Text und Bild.

Bereich Corporate Design:

Gestaltung grafischer Zeichen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke).

Bereich Werbung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. ihr Wissen um die Sensibilisierung für adäquate Materialien und Verarbeitungstechniken und um den Einsatz dieser sowie um die Anfertigung geeigneter Vorlagen beschreiben und diese Fähigkeiten anwenden.

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. kommunikative Anforderungen erkennen sowie adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings anwenden.

Bereich Corporate Design

  1. die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden.

Bereich Werbung

  1. Lösungen auf Grund von Kommunikationsaufgabe, Bild- und Textästhetik für einfache Entwurfsübungen zu Werbekommunikation anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Sensibilisierung für und Anwendung von adäquaten Materialien und Verarbeitungstechniken und deren Einsatz; Anfertigung geeigneter Vorlagen.

Bereich Editorial Design und Publishing:

Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.

Bereich Corporate Design:

Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien.

Bereich Werbung:

Ästhetik und Kommunikationsaufgabe – Bildästhetik, Textästhetik; einfache Entwurfsübungen zur Werbekommunikation.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. die Kriterien zur Auswahl für die Umsetzung der geeigneten entsprechenden Medien beschreiben;
  2. die Grundlagen des Entwurfs für screenbasierte Medien beschreiben und erklären.

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme anwenden.

Bereich Corporate Design

  1. geeignete Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution erkennen und diese anwenden.

Bereich Werbung

  1. die Grundlagen der Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern der Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Wahl des Mediums und entsprechende Umsetzung; Einführung und Grundlagen des Entwurfs für screenbasierte Medien.

Bereich Editorial Design und Publishing:

Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.

Bereich Corporate Design:

Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.

Bereich Werbung:

Einführung in die Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern; Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. fertige Layouts methodisch analysieren und eigene Entwürfe entwickeln;
  2. Rebriefingprozesse beschreiben.

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. Fallbeispiele und Entwurfsübungen ausführen und einfache Informationsgrafiken anwenden.

Bereich Corporate Design

  1. die Entwicklung einfacher Gestaltobjekte der Imagebildung und die Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in einfachen Corporate Design Projekten sowie die Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese anwenden.

Bereich Werbung

  1. Entwurfsübungen zu vernetzten Werbeaufgaben ausführen und einfache präsentationsreife Kommunikationslösungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen:

Wahl des entsprechenden Mediums und unterschiedlicher Methoden der Präsentation fertiger Layouts; Rebriefingprozess und Überarbeitung; aufgabenbezogener Einsatz und exemplarische Übungen des gestalterischen Workflows in praxisbezogener Abwicklung.

Bereich Editorial Design und Publishing:

Fallbeispiele und Entwurfsübungen; Erstellen einfacher Informationsgrafiken.

Bereich Corporate Design:

Entwicklung einfacher Gestaltobjekte der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in einfachen Corporate Design Projekten; Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklung.

Bereich Werbung:

Entwurfsübungen zu vernetzten Werbeaufgaben; Erstellung einfacher präsentationsreifer Kommunikationslösungen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. die Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen in Erfahrung bringen sowie diese analysieren und ausführen.

Bereich Corporate Design

  1. die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design Projekte beschreiben sowie ReDesign und Relaunch anwenden, analysieren und medienübergreifend ausführen.

Bereich Werbung

  1. den Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten sowie den Umgang mit der Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Editorial Design und Publishing:

Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen.

Bereich Corporate Design:

Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design Projekte.

Bereich Werbung:

Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. zwischen Form und Inhalt unterscheiden, dies in die erforderliche Semantik übertragen, gestalterisch und technisch umsetzen sowie Gestaltungs- und Interpretationsphänomene (objekt- und metasprachliche Kodierungen) in unterschiedlichen Feldern analysieren und gezielt einsetzen.
  2. die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen im Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen sowie diese analysieren und ausführen.

Bereich Corporate Design

  1. Designstrategien der Markenkommunikation und die Gestaltung von CD-Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity beschreiben sowie diese anwenden, analysieren und ausführen.

Bereich Werbung

  1. Entwürfe im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und realisieren.

Lehrstoff:

Bereich Editorial Design und Publishing:

Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; Gestaltungs- und Interpretationsphänomene (Objektsprache – Metasprache); Diskursrelationen an den Systemgrenzen; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung; Entwicklung komplexer Informationsgrafiken.

Bereich Corporate Design:

Exemplarische Entwurfsaufgaben für Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von CD-Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity.

Bereich Werbung:

Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechte und -konvergente Umsetzung) beschreiben sowie diese anwenden, analysieren und ausführen.

Bereich Corporate Design

  1. die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung sowie die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen.

Bereich Werbung

  1. Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Editorial Design und Publishing:

Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen.

Bereich Corporate Design:

Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche.

Bereich Werbung:

Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Editorial Design und Publishing

  1. die Anwendungen der Phänomene von Semiotik und Ästhetik im praktischen Kontext beschreiben.

Bereich Corporate Design

  1. die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter CD-Manuals beschreiben und diese anwenden und ausführen.

Bereich Werbung

  1. marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Editorial Design und Publishing:

Anwendung der Erkenntnisse von Semiotik und Ästhetik im praktischen Kontext.

Bereich Corporate Design:

Soll-Ist-Vergleich, geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen, Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter CD‑Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.

Bereich Werbung:

Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen.

2. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. Grundlagen grafischer und malerischer Techniken sowie bildnerischer Darstellungen anwenden.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. grundlegende Kompositionsschemata verwenden.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie

  1. Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren und räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Grundlagen grafischer und malerischer Techniken; unterschiedliche Darstellungsweisen; räumliche bildliche Darstellung; Farbe in verschiedenen Darstellungsweisen; Verwendungszusammenhang unterschiedlicher Materialien, Techniken und Bildträger; Hell-Dunkelwerte; Textur, Struktur, Kontur; narrative Schilderungen; Zeichnen aus der Beobachtung und Vorstellung; Wahrnehmung und Darstellungsformen.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Bedeutung und Einsatz von Farbe und Form; Gestalten aus der Beobachtung und aus der Vorstellung; visuelle Codierungen und deren Bedeutung.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:

Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; kontur- und texturbezogene Darstellung von Objekt und Raum; geometrische Grundformen in Darstellung und Wirkung; Raumvorstellung; Lesen von Rissen räumlicher Objekte und Darstellung in geeigneter Form.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. erweiterte Grundlagen grafischer und malerischer Techniken sowie bildnerischer Darstellungen anwenden.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. visuelle Codierungen selektieren und in Kompositionssystemen anwenden.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie

  1. verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; erweiterte Grundlagen der bildnerischen Verfahren und Techniken; erweiterte Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge und bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption, Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:

Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Grundlagen räumlicher Visualisierungstechniken; räumliche Phänomene von Flächen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. visuelle Codierungen einsetzen und durch Kompositionssysteme erweitern.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie

  1. Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in Abbildungsmethoden visualisieren.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken; Erweiterung zeichnerischer und malerischer Natur- und Objektdarstellung; Maße, Größenverhältnisse, Proportionen; räumliche Phänomene und Abstraktionsgrad; skizzenhafte Schilderung von Bildkonzepten.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge und bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption, Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.

Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:

Anwendung der perspektivischen Abbildung und räumlicher Visualisierungstechniken; Umsetzung räumlicher Phänomene von Flächen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. visuelle Codierungen für Kommunikationsziele einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Komplexe Objekt-, Körper- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken sowie der bildnerischen Ausdrucksweisen; Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten in bildnerischen Verfahren und Techniken; Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion; Erweiterung des Repertoires an visuellen Codes und deren Anwendung; visuelle Konzeption und Präsentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und anwenden.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. für Kommunikationsziele visuelle Codes entwickeln, anwenden und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; erweiterte Auseinandersetzung mit Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion; Entwicklung visueller Codes; Vertiefung der visuellen Konzeption und Präsentation.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. Darstellungsformen sowie Darstellungsmittel analysieren und entwickeln sowie erweiterte Objekt- und Naturstudien einsetzen.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. Aufgabenstellungen unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien konzeptionell und prozessorientiert umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Analyse bildnerischer Techniken und Ausdrucksweisen; reflektierte Auseinandersetzung mit Farbe; reflektierter und anwendungsbezogener Einsatz von Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Anwendungsbezogene Aufgabenstellungen unter Einbeziehung von Kompositionssystemen und Berücksichtigung medialer Verfahren; konzeptionelle und prozessorientierte Arbeitsmethoden.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren

  1. grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren, entwickeln und themenspezifisch anwenden.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition

  1. komplexe Aufgaben unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:

Gezielter Einsatz von Natur- und Objektdarstellungen; Inszenierung mittels narrativer Elemente; räumliche Sequenzen und Abläufe; Prozessschilderung; Zeitspuren.

Bereich Visuelle Codierung und Komposition:

Projektbezogene Aufgabenstellungen mittels medialer Verfahren; Anwendung und Analyse erweiterter konzeptioneller und prozessorientierter Arbeitsmethoden.

3. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  2. die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualtitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen

  1. die typische Beschaffenheit von Betriebssystemen in einer vernetzten Produktionsumgebung und die entsprechenden Methoden beschreiben und diese an die verschiedenen Aufgaben anpassen;
  2. Werkzeuge zur Pixelbild-, Vektorgrafik- und Layouterstellung grundlegend anwenden;
  3. mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.

Lehrstoff:

Betriebssysteme, Datei- und Fontmanagement; Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixelbild-, Vektorgrafik-, Layout- und Präsentationserstellung; Grundlagen von Farbsystemen und deren Anwendung; Grundlagen von Tabellenkalkulation und Datenbanken; Einführung in die Papierkunde.

II. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printbasierte Technologien

  1. Bilddaten für die Druckvorstufe erzeugen sowie Layouts nach standardisierten Verfahren erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
  2. Methoden beschreiben, um Printprodukte technisch korrekt einzurichten und Illustrationen als eigenständige sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben.

Bereich Drucktechnik

  1. Regeln zum sicheren Umgang mit Arbeitsmaterialien und gefährlichen Stoffen benennen sowie Farbsysteme adäquat einsetzen;
  2. ein drucktechnisches Konzept erstellen sowie einen einfachen Druckvorgang planen und anwenden.

Bereich Bilderfassung

  1. grundlegende Techniken der Bilderfassung wiedergeben und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten;
  2. die Bedeutung des Bildes im technischen Kontext erläutern sowie ein Konzept für ein einfaches Projekt planen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Printbasierte Technologien:

Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Definieren von Layoutdateien; Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.

Bereich Drucktechnik:

Drucktechniken, Farbsysteme und deren Phänomene; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen: Rohstoffe und Produkte (wichtige Säuren und Basen); Ökologie und Nachhaltigkeit.

Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung; Gerätehandhabung und Materialkunde; technische Aspekte von Druckprozessen.

Bereich Bilderfassung:

Grundlagen der Bilderfassung; Grundlagen der Kameratechnik und -führung; Grundlagen der Optik.

Grundlagen der Lichttechnik und -führung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.

III. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printbasierte Technologien

  1. unterschiedliche Arten von Daten für verschiedene Druckverfahren aufbereiten;
  2. unterschiedliche Datenbestände analysieren und zu einem Layout zusammenführen sowie mikro- und makrotypografische Funktionen anwenden.

Bereich Screenbasierte Technologien

  1. grundlegende Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien benennen und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
  2. Fachbegriffe und Werkzeuge zur Erstellung von interaktiven screenbasierten Medien benennen und exemplarische Aufgaben lösen.

Bereich Bilderfassung

  1. gemäß des jeweiligen Kommunikationsauftrags Technik, Bildgestaltung bzw. Bildregie planen und einsetzen;
  2. spezielle Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Printbasierte Technologien:

Abwicklung der Druckvorstufe für Druckprojekte inklusive Sonderfarben; Eigenschaften und Bearbeitung von vektorbasierten Daten; erweiterte Funktionen für die Bearbeitung von pixelbasierten Daten; erweiterte makrotypografische Funktionen.

Bereich Screenbasierte Technologien:

Grundlagen der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.

Bereich Bilderfassung:

Technische und kommunikative Aspekte der Bilderfassung in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage.

IV. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Screenbasierte Technologien

  1. erweiterte Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien erläutern und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
  2. umfassende screenbasierte Anwendungen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren anforderungsgerechten Bearbeitung anwenden.

Bereich Drucktechnik

  1. Entwürfe für eine Drucksorte der entsprechenden Drucktechnik zuordnen und deren Druckformen herstellen;
  2. spezifische Eigenschaften von Druckfarben und Bedruckstoffen beschreiben sowie Kleinstauflagen in der entsprechenden Drucktechnik herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Screenbasierte Technologien:

Vertiefung der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.

Bereich Drucktechnik:

Grundlagen der Bildtechnologie; historische und medientheoretische Aspekte von Druckprozessen; Techniken der Druckformenherstellung; Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen; Herstellung von Kleinstauflagen; Druckvorbereitung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printbasierte Technologien

  1. die Problematik der farbverbindlichen Produktion analysieren und Methoden einsetzen, um Druckverfahren zu beschicken.

Bereich Screenbasierte Technologien

  1. screenbasierte Projekte gemäß des Kommunikationsauftrags analysieren und mit Hilfe geeigneter Werkzeuge umsetzen.

Bereich Drucktechnik

  1. relevante Endverarbeitungsprozesse benennen, Print-Technologien sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Printbasierte Technologien:

Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse; produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.

Bereich Screenbasierte Technologien:

Darstellungsformen und Funktionsanalysen screenbasierter Medien; Finishing von Projekten screenbasierter Medien.

Bereich Drucktechnik:

Fortgeschrittene Bildtechnologie; Auflagenherstellung, End- und Weiterverarbeitung, Veredelung; Qualitätsmanagement und Drucküberwachung.

4. TYPOGRAFIE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung

  1. Grundlagen typografischen Gestaltens beschreiben und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:

Fachterminologie; Umgang mit Schrift in analogen und digitalen Medien; Lesevorgang als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder (Schrift und Lesen) und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung

  1. das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:

Erweiterte Fachterminologie; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung

  1. Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden.

Bereich Typografische Konzeption

  1. für Kommunikationsaufgaben Textsorten zielgerichtet und nutzbringend anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:

Mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts.

Bereich Typografische Konzeption:

Schriftgeschichte; Medialität und Materialität von Kommunikation; Anwendung unterschiedlicher Schriftstile mit üblicher und unüblicher Wirkung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung

  1. den Arbeitsablauf digitaler Produktion für Print und Screen anwenden sowie deren unterschiedliche Rezeptionskontexte einbeziehen.

Bereich Typografische Konzeption

  1. typografische Ausdrucksmittel benennen und diese auf Inhalte anwenden, um unterschiedliche Wirkungen zu erzeugen.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:

Workflows digitaler Produktion; Schnittstelle Print/Screen.

Bereich Typografische Konzeption:

Schrift als ästhetische Form; Schrift zwischen Information und Emotion; avantgardistische und experimentelle Typografie; regelkonforme Anwendungen und bewusste Regelverstöße in komplexen typografischen Kommunikationsaufgaben.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Konzeption

  1. Schrift in Kombination mit Bildsprache und Informationsgrafik als wesentliches Medium visueller Kommunikation anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Konzeption:

Typografische Gestaltungen; Schriften mischen; semantisch entsprechende Schriftwahl; Kommunikationsaufgaben in allen Dimensionen und Medien; typografische Aspekte der Infografik; zeitgebundene typografische Stile; Schriftgeschichte und ihre gesellschaftlichen Folgen in Bezug auf Technik, Politik und Weltbild.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Konzeption

  1. mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten im Kommunikationsdesign anwenden;
  2. Schriftformate als an Codierung und Software gebundenes Material beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Konzeption:

Mikro- und Makrotypografie; Verständnis von Schrift als historisches Kulturgut; aktuelle Phänomene in ihrem technischen Umfeld; Fontformate; technische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Konzeption

  1. typografische Ausdrucksmittel für unterschiedliche soziokulturelle Bereiche entwickeln und durch Kenntnis typografischer Wirkungsgeschichte Typografie als Dispositiv analysieren;
  2. für Kommunikationsaufgaben das Regelwerk brechen und innovative Formen zweckorientiert entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Konzeption:

Typografie zwischen intendierter Wirkung und zielgruppengemäßer Konzeption; Erweiterung typografischer Ausdrucksformen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Typografische Konzeption

  1. Schrift als Mittel zur Schaffung von Identität analysieren und folgerichtig anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Typografische Konzeption:

Wertschöpfung durch Typografie und deren Positionierung am Markt; Auseinandersetzung mit Gestaltungsstilen; Stilgeschichte als Ausdruck von Weltbildern; Argumentation von Schriftwahl und Gestaltung; Schriftlizenzen, Schriftmarkt.

5. KOMMUNIKATIONSDESIGN

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung

  1. Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel, Recherchetools und Konzepterstellung erläutern und Ergebnisse von Recherchen präsentieren;
  2. Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:

Grundlagen von Kommunikationsaufgaben; Methoden der Recherche; Erforschung von Kommunikations- und Medienräumen im Rückbezug zur visuellen Gestaltung; grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung

  1. Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien benennen;
  2. in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:

Analyse von fotografischen Stilen, Verfahren und Kontexten hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung und Verwendung; Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Copyright.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung

  1. in der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien deren bedeutungsrelevanten Aspekt erkennen;
  2. in Recherchen die Qualität von Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben und visuelle Designs einschätzen und dieses exemplarisch zusammenstellen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:

Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild- und Textverhältnissen; Kommunikationstechnik (Argumentation, Präsentation, Präsentationstechniken); Grundlagen und Methoden der Konzepterstellung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung

  1. Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden sowie aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:

Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal; medientheoretische Grundlagen; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung

  1. unterschiedliche Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien auf ihren Gebrauch bzw. ihre visuelle Gestaltung beziehen;
  2. aus der kommunikativen Wirkung elektronischer Medien einfache konzeptionelle Designentscheidungen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:

Grundlagen der visuellen Gestaltung bzw. Gestaltungsphänomene von Screendesigns in den verschiedenen medialen Endformaten; Diskursrelationen von Ton, Schrift, Bild, Bewegung, Interaktion, Immersion und Raum in elektronischen Medien; Grundlagen der audiovisuellen Rhetorik und Dramaturgie.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation

  1. zentrale Begriffe der Semiotik, im Besonderen der Bild- und Mediensemiotik erläutern;
  2. Zeichenprozesse in Rückbezug zur individuellen wie kulturellen Wirkung visueller Kommunikation einschätzen.

Bereich Marketing und Werbung

  1. die Grundlagen, Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation verstehen;
  2. grundlegende Begriffe des Marketings benennen, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen und Organisationen sowie die Terminologie eines Marketingkonzepts.

Lehrstoff:

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:

Grundlagen und Grundbegriffe der Semiotik; Zeichen und Zeichenprozesse im visuellen Gestaltungsprozess.

Codierung, Decodierung, Analyse von Codierungsverfahren; Eingriff in die Bedeutung durch Verschiebung und Verdichtung.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen und Trends im Marketing, Marketingplanung: Marktanalyse, Marktsegmentierung, Marketingziele; Marktbearbeitungsstrategien, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation

  1. Modelle der Kommunikations- und Wahrnehmungstheorie erläutern;
  2. Kommunikationsdesigns auf ihre Wirkung hin beurteilen und Designentscheidungen erläutern.

Bereich Marketing und Werbung

  1. die Grundlagen werblicher Kommunikation und Erfolgskriterien für effizientes werbliches Kommunizieren verstehen sowie Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
  2. die Wirkung von Werbe- und Markenbotschaften erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:

Grundlegende Kommunikationsmodelle und die Funktionen von Kommunikation; kommunikationstheoretische Aspekte von Gestaltung; Grundlagen kognitiver, sensitiver und emotionaler Wahrnehmung und Bedeutungserzeugung; narrative Kommunikationsfiguren und diskursgebundene Zeichenprozesse.

Funktion sprachlicher Ordnung; semiotische Aspekte von Gestaltung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen der Werbung; Werbeformen: Klassische Werbung, Bedeutung der Kampagne, neue Werbeformen; Beispiele aus Print, TV- und Onlinewerbung; Grundlagen von Öffentlichkeitsarbeit und Public Realtions; praxisbezogener Überblick über die Kreativbranche.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation

  1. grundlegende Theorien der Wirkung von Kommunikation benennen;
  2. die Transformation der Bedeutung einer Botschaft in medienübergreifenden Prozessen erkennen und anwenden.

Bereich Marketing und Werbung

  1. den Markt, die Zielgruppen und den Mitbewerb eines potenziellen Auftraggebers analysieren und daraus Schlüsse für eine Strategie ableiten;
  2. unterschiedliche Medienkanäle sowie deren Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf ihre werbliche Wirkung benennen.

Lehrstoff:

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:

Psychoanalytische Modelle zur Konstruktion von Körper, Begehren, Identität, Wahrnehmung und Bedeutung; Analyse von Transferprozessen von Kommunikation zur Gestaltung.

Grundlagen medial vermittelter Kommunikation; mediendispositive und mediale Transferverfahren.

Bedeutungsstiftung, kulturelle Zeichenanalyse, mythische und narrative Zeichenprozesse.

Bereich Marketing und Werbung:

Werbeplanung: Erfolgskriterien von Werbung, Werbeziele, Werbestrategie, Werbemittel und Werbeträger; Werbebudget, Medien und Mediaplanung; Maßnahmen abseits klassischer Medien.

Marktforschung: Methoden, Werbewirkungsforschung, Werbeträgerforschung.

Ethische und rechtliche Grenzen der Werbung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation

  1. Kommunikationsaufgaben analysieren, Konzepte entwickeln und Designentscheidungen argumentieren.

Bereich Marketing und Werbung

  1. die Grundlagen von Kommunikationskonzepten, Mediaplanung und Kreativitätstechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:

Design als Ausdruck kultureller und kulturell unbewusster Prozesse; Diskursanalyse und strukturalistischer Zugang zu Kommunikation und Design; Gestaltung und Wahrnehmung als diskursiver Prozess; Wechselwirkung von Design zu ökonomischen, soziokulturellen und technischen Entwicklungen, Bedingungen und Interessen.

Bereich Marketing und Werbung:

Werbepsychologie; Wahrnehmung und Werbewirkung; Kreativtechniken; Grundlagen von Marketing- und Werbekonzepten.

6. KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte

  1. signifikante Merkmale ausgewählter Epochen erkennen und unterscheiden.

Lehrstoff:

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:

Europäische Epochen; Methoden der Betrachtung und Aneignung wesentlicher Fachtermini.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Analyse und Interpretation

  1. die Unterschiede zwischen Design und Kunst formulieren und anhand verschiedener formaltechnischer Ausdrucksformen erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Analyse und Interpretation:

Modelle der Analyse; Form- und Stilmerkmale; formale Entwicklungen in Abhängigkeit von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; Funktionen der Kunst, Funktionen von Design und ihre Konsequenzen für die Erscheinungsformen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte

  1. Merkmale ausgewählter stilistischer Richtungen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:

Ausgewählte Beispiele von Kunst bzw. Design (im europäischen bzw. außereuropäischen Kontext); programmatische und kulturspezifische Bedingungen, Verknüpfungen, Bildsprachen und Stile.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Analyse und Interpretation

  1. Werkzeuge und Termini der Analyse von Design und Kunst sinngemäß anwenden sowie Bedingungen aktueller Kunstproduktionen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Analyse und Interpretation:

Stilpluralismen; aktuelle Interdependenz von Design, Kunst und Grafikdesign; Design und Kunst als System(e) im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext; Thematisierung divergierender Rezeptionsmodelle.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte

  1. kulturspezifische Regeln und Hintergründe, die die Grundlage der Gestaltung einer Kultur definieren, erkennen.

Bereich Analyse und Interpretation

  1. Werkzeuge der Analyse auf Beispiele aus Design und Kunst anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:

Grundlagen der Kulturphilosophie; ausgewählte Beispiele europäischer und außereuropäischer Kulturen im Kontext.

Bereich Analyse und Interpretation:

Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte

  1. Zusammenhänge zwischen historischen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen bzw. Kunstproduktion erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:

Vergleich der gegenwärtigen Marktsituation von Design und Kunst; Inhalte und Werte in der bildenden und angewandten Kunst und ihre Vermittelbarkeit; Rollen- und Funktionsverständnis in Design und Kunst.

C. Verbindliche Übung

SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übung

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2021

Gesetzesnummer

20009288

Dokumentnummer

NOR40237791

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