Artikel 4
Von der OeKB refinanzierte Kreditverträge werden direkt zwischen im österreichischen Exportfinanzierungsverfahren akzeptierbaren Kommerzbanken als Kreditgeber und dem von der Vietnamesischen Regierung autorisierten und auftrags der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam handelndem Ministerium für Finanzen der Sozialistischen Republik Vietnam als Kreditnehmer verhandelt und abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20009277
Dokumentnummer
NOR40174795
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