Kryptowert
§ 61d.
Der Ausdruck „Kryptowert“ bedeutet eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2025
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40273353
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